WETTERBERICHT. Für Puy-de-Dôme, die Loire und den Allier gilt die Warnung vor orangefarbenem Gewitter

WETTERBERICHT. Für Puy-de-Dôme, die Loire und den Allier gilt die Warnung vor orangefarbenem Gewitter
WETTERBERICHT. Für Puy-de-Dôme, die Loire und den Allier gilt die Warnung vor orangefarbenem Gewitter
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Météo France kündigt für diesen Mittwoch, den 19. Juni, heftige Stürme in Allier, Loire und Puy-de-Dôme an. Die drei Abteilungen wurden auf orangefarbene Wachsamkeit gesetzt. Hagel, starker Wind und heftiger Regen sind mit diesen schlechten Wetterbedingungen zu rechnen.

Météo-France setzt die Departements Puy-de-Dôme, Loire und Allier an diesem Mittwoch, 19. Juni, ab 18 Uhr auf Gewitter-Alarmstufe. Météo-France gibt an, dass die Lage am Mittwochnachmittag und in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag stürmisch wird. „Im Norden der Loire ist heute Nachmittag eine Sturmzelle mit starken Böen und Hagel möglich. Im Westen der Auvergne ist am Nachmittag und in der Nacht mit starken Niederschlags- und Hagelansammlungen zu rechnen. In Puy-de-Dôme prognostiziert Météo-France die mögliche Bildung von Sturmzellen, insbesondere im Nordwesten des Departements (Combrailles- und Riom-Sektor) und dann eine Bewegung in Richtung Allier »gibt die Präfektur Puy-de-Dôme an.

Windböen können Geschwindigkeiten von 80–90 km/h erreichen. Die Niederschlagsansammlungen werden in einer Stunde lokal auf 40 mm ansteigen. Auch Hagel ist wahrscheinlich.

  • Wenn sich ein Sturm nähert, treffen Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, um windempfindliche Objekte zu schützen.
  • Suchen Sie keinen Schutz unter Bäumen;
  • Seien Sie vorsichtig, insbesondere bei Ihren Reisen und Freizeitaktivitäten. Vermeiden Sie Waldspaziergänge und Bergausflüge.
  • Vermeiden Sie die Nutzung von Telefonen und Elektrogeräten;
  • Melden Sie unverzüglich alle Brände, die Sie beobachten könnten.
  • Begeben Sie sich auf keinen Fall zu Fuß oder mit dem Auto auf einen überfluteten Weg oder in die Nähe eines Wasserlaufs.
  • Halten Sie sich von Wasserläufen fern und respektieren Sie die von den Gemeinden erlassenen Gebote und Verbote;
  • Bei starkem Regen auf keinen Fall den Keller betreten.

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