Parlamentswahlen 2024: Mindestens 1.120 Stimmrechtsvertreter werden innerhalb von zehn Tagen im Lot beantragt

Parlamentswahlen 2024: Mindestens 1.120 Stimmrechtsvertreter werden innerhalb von zehn Tagen im Lot beantragt
Parlamentswahlen 2024: Mindestens 1.120 Stimmrechtsvertreter werden innerhalb von zehn Tagen im Lot beantragt
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Seit der Ankündigung der Auflösung der Nationalversammlung und der Neuwahlen zum Parlament sind Polizei und Gendarmen mit einem explosionsartigen Anstieg der Zahl der Anfragen nach Vollmachten konfrontiert. In der Gendarmeriezone haben Brigadegeneral seit Montag, dem 10. Juni, dem Tag nach der Ankündigung von Emmanuel Macron, also in anderthalb Wochen, 1.119 Vollmachtsanfragen erhalten. Zum Vergleich: Vor der Europawahl, allerdings über mehrere Monate hinweg, wurden 1.365 Vollmachten beantragt. „In allen unseren Brigaden sind die Agenten ausgebildet. Darüber hinaus können die Gendarmen auf Wunsch in die Pflegeheime reisen, um vor Ort Stellvertreter zu bilden“, sagt Gendarmerieoberst Bertrand Loddé. Er empfiehlt, mit der Antragstellung nicht bis zum letzten Moment zu warten, um „den Anstieg zu vermeiden, der am Ende der Kampagne droht“. Wir konnten die Anzahl der Anfragen nach Stellvertretern im Sektor Cahors und seiner Umgebung, im Polizeibereich, nicht ermitteln. Aber man kann davon ausgehen, dass bis zur ersten Runde, am Sonntag, dem 30. Juni, die Zahl der angeforderten Stimmrechtsvertreter in der Abteilung 2.000 überschritten haben wird. In Frankreich wurden bereits mehr als 717.000 Vollmachten ausgestellt.

Zur Erinnerung: Sie können im gesamten Departement, ohne Bezug zum Wohnort, auf der Polizeistation von Cahors, in einer Gendarmeriebrigade, in den Gerichtshöfen von Cahors und Figeac eingerichtet werden. Alle Wähler haben die Möglichkeit, einen Stimmrechtsvertreter zu beauftragen, wenn sie am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können. „Bestimmen Sie dazu einfach einen anderen Wähler, der am Wahltag in Ihr Wahllokal gehen kann, um gemäß der von Ihnen erteilten Vollmacht abzustimmen (der von Ihnen benannte Wähler muss nicht unbedingt ein registrierter Wähler sein. aus derselben Gemeinde wie Sie, jedoch Er oder sie ist verpflichtet, in dem Wahllokal abzustimmen, in dem Sie registriert sind), erklärt die Präfektur Lot.

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