Parlamentswahlen am 30. Juni: Erinnerung an die Modalitäten

Parlamentswahlen am 30. Juni: Erinnerung an die Modalitäten
Parlamentswahlen am 30. Juni: Erinnerung an die Modalitäten
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Wer kann wählen?

Um abstimmen zu können, müssen Sie entweder:

  • ein französischer Staatsbürger, der am Tag vor der Abstimmung mindestens 18 Jahre alt war
  • ein Bürger eines anderen EU-Landes ab 18 Jahren, der in seinem Herkunftsstaat wahlberechtigt ist

In beiden Fällen müssen Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, in der Sie wählen möchten, und in den Wählerlisten dieser Gemeinde eingetragen sein.
Wenn Sie Franzose sind, im Ausland wohnen und auf einer Konsularliste eingetragen sind, können Sie für den französischen Wahlkreis nur dann wählen, wenn Sie nicht auf der Zusatzwahlliste eines anderen Staates der Europäischen Union eingetragen sind. Im Falle einer Doppelregistrierung wird die Registrierung in Ihrem Wohnsitzland berücksichtigt.
Für weitere Informationen laden wir Sie ein, die Website des Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten zu konsultieren.

Stimmrechtsvertretung

Für Wähler besteht nun die Möglichkeit, teilweise papierlos eine Vollmacht zu beantragen. Praktisch, wenn Sie am großen Tag nicht ins Büro kommen können!

Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Seite des öffentlichen Dienstes.


Wahltag

  • Die Abstimmungszeiten sind Durchgehend von 8 bis 18 Uhr
  • Legen Sie Ihren Wahlausweis und einen gültigen Ausweis vor, eine vollständige Liste finden Sie weiter unten.
Liste der gültigen Dokumente, die bei der Abstimmung vorgelegt werden müssen

– Personalausweis
– Reisepass
– Parlamentarischer Personalausweis mit Lichtbild, ausgestellt vom Präsidenten einer parlamentarischen Versammlung
– Vom Landesvertreter ausgestellter amtlicher Personalausweis mit Lichtbild
– Vitalkarte mit Foto
– Kombattantenkarte mit Foto, herausgegeben vom National Office for Veterans and War Victims
– Behindertenausweis oder Inklusionsmobilitätsausweis mit Lichtbild
– Staatsbeamtenausweis mit Lichtbild
– Personalausweis oder Personalausweis mit Lichtbild, ausgestellt von der Militärbehörde
– Sicherer Führerschein gemäß dem Format der „Europäischen Union“.
– Jagdschein mit Foto, ausgestellt vom National Hunting and Wildlife Office
– Quittung, die als Identitätsnachweis dient und im Austausch gegen Ausweisdokumente im Falle einer gerichtlichen Kontrolle gemäß Artikel L. 224-1 des Gesetzes über die innere Sicherheit ausgestellt wird.

Diese Dokumente müssen gültig sein, mit Ausnahme des Personalausweises und des Reisepasses, die als gültig oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufen gelten können.

Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität

Die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität ist am Wahltag am Sonntag, 30. Juni ab möglich 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr. mit Reservierung unter 03.87.98.93.21.

Ergebnisse

Die Ergebnisse werden veröffentlicht, sobald sie offiziell auf unserer Website veröffentlicht werden. Denken Sie daran, unsere Facebook-Seite zu abonnieren, um über die Übertragung informiert zu werden!


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