Legislative: Wie kann man ohne Wählerkarte wählen? : Nachricht

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Vor den vorgezogenen Parlamentswahlen fragen sich viele Franzosen, ob es möglich sein wird, ohne Wahlkarte zu wählen. Die Antwort ist ja.

Am Vorabend der ersten Runde der Parlamentswahlen sollten viele Franzosen ihre Stimme abgeben. Doch um wählen zu gehen, muss man am Wahltag seinen Wahlausweis den Gutachtern in den Wahllokalen vorlegen, wie L’Internaute berichtet. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Theoretisch müssen Wähler mit ihrem Wählerausweis sowie einem Ausweis mit Lichtbild in die Wahllokale gehen. In der Praxis ist jedoch nur ein Ausweis erforderlich, um wählen zu dürfen. Ohne Vorlage eines Identitätsnachweises kann eine Person nicht an der Abstimmung teilnehmen.

In Städten mit weniger als 1.000 Einwohnern empfiehlt es sich weiterhin, beide Dokumente oder eines von beiden vorzulegen, Wähler können jedoch auch einfach eines von beiden mitbringen. Dies ist der einzige Fall, in dem für die Stimmabgabe kein Ausweis erforderlich ist.

Um wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Wenn ein Wähler also bei der Wahl auf den Wählerausweis verzichten kann, muss er einen Ausweis vorlegen. Hierfür können mehrere Dokumente verwendet werden, wenn ein Ausweisfoto vorhanden ist, etwa der Reisepass, der Führerschein, die Vitalkarte oder auch der Jagdschein.

Auch ohne Wählerausweis ist die Eintragung in die Wählerlisten zwingend erforderlich, um wählen zu dürfen. Durch gerichtliche Entscheidung in die Wählerlisten eingetragene Wähler müssen neben dem Wählerausweis und/oder einem Ausweis auch diesen vorlegen.

veröffentlicht am 29. Juni um 16:15 Uhr, Alexis Fargeaudoux, 6Medias

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