Bedingungen für die Rechteeinräumung:
Um sich erstmals in der Arbeitslosenversicherung anzumelden, müssen Sie in den letzten 24 Monaten mindestens fünf, nicht sechs Monate gearbeitet haben. Die Maßnahme verursacht für die Arbeitslosenversicherung über einen Zeitraum von vier Jahren Kosten in Höhe von rund 440 Millionen Euro.
Senioren:
Die Altersgrenzen für den Anspruch auf eine längere Vergütung werden um zwei Jahre angehoben. Nach einer Berechnung von Unédic würde die Maßnahme über vier Jahre hinweg rund 350 Millionen Euro einbringen. Die Stufe, die einen Anspruch auf maximal 22,5 Vergütungsmonate begründet, erhöht sich damit von 53 auf 55 Jahre und die Stufe, die einen Anspruch auf maximal 27 Monate vergütet, von 55 auf 57 Jahre. Für andere Arbeitssuchende beträgt die maximale Entschädigungsdauer 18 Monate.
Der Vereinbarungsentwurf sieht außerdem eine Verschiebung des Alters vor, ab dem die Aufrechterhaltung der Leistung möglich ist, bis die Voraussetzungen für den Bezug der Rente in voller Höhe vorliegen. Dieses „Rechtserhaltungssystem“ vom gesetzlichen Rentenalter wird „im Einklang mit der fortschreitenden Entwicklung des gesetzlichen Rentenalters bis zu 64 Jahren im Jahr 2030“ verschoben.
Grenzüberschreitende Begünstigte:
Die Entschädigung für grenzüberschreitende Empfänger stellt laut Unédic einen Mehraufwand von rund 800 Millionen Euro pro Jahr für die Arbeitslosenversicherung dar. Denn ihre Rechte hängen derzeit von ihren Gehältern im Ausland ab, die in der Regel deutlich höher sind als in Frankreich. Der Vertragsentwurf sieht vor, auf diese Rechte einen Koeffizienten anzuwenden, der sich an der Gehaltshöhe des Landes orientiert, in dem sie gearbeitet haben, was in den allermeisten Fällen zu einer erheblichen Kürzung ihrer Vergütung führen dürfte.
Die Unterzeichner fordern außerdem eine Überprüfung des Begriffs „angemessenes Stellenangebot“, damit Grenzgänger eine Stelle auf französischem Gehaltsniveau nicht ablehnen können. Insgesamt sollen einer Berechnung von Unédic zufolge über vier Jahre 1,4 Milliarden Euro an Einsparungen generiert werden.
Monatliche Zahlung:
Die gezahlte Vergütung ist jeden Monat gleich, bezogen auf 30 Tage. Über ein ganzes Jahr hinweg verlieren Arbeitslose fünf Tage, in Schaltjahren sogar sechs Tage. Die Maßnahme soll über vier Jahre 1,2 Milliarden einbringen.
Unternehmensgründer/Käufer:
Für Arbeitssuchende, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen, sieht der Text Bestimmungen zur Begrenzung von „Mitnahmeeffekten“ vor, während der Empfänger derzeit in bestimmten Fällen Beihilfen erhalten kann, obwohl er einen unbefristeten Vollzeitvertrag angenommen hat in 1,4 Milliarden über vier Jahre.
Senkung der Arbeitgeberbeiträge:
Der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht sich von 4,05 % auf 4 % des Bruttolohns. Die Maßnahme tritt ab dem 1. Mai 2025 in Kraft. Über vier Jahre hinweg wird sie voraussichtlich knapp 1,5 Milliarden Euro kosten.
Degression:
Um der besonderen Situation älterer Menschen Rechnung zu tragen, entfällt die Kürzung des Arbeitslosengeldes, die hohe Einkommen betrifft, ab dem 55. Lebensjahr (im Vergleich zum bisherigen 57. Lebensjahr).
Saisonal:
Um die Situation von Saisonarbeitern auf dem Arbeitsmarkt besser abzusichern, wird die Zugehörigkeitsvoraussetzung auf 5 Monate gesenkt. Auch die Obergrenze für arbeitsfreie Zeiten, die bei der Berechnung der Vergütung berücksichtigt werden, wird gesenkt.