Die Klage wegen sexueller Belästigung gegen André Téchiné wurde abgewiesen

Die Klage wegen sexueller Belästigung gegen André Téchiné wurde abgewiesen
Die Klage wegen sexueller Belästigung gegen André Téchiné wurde abgewiesen
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EAls er am 22. Februar eine Beschwerde gegen den 80-jährigen Regisseur André Téchiné und den 74-jährigen Casting-Direktor Gérard Moulévrier einreichte, hoffte der 56-jährige Francis Renaud, beim Schreiben der Seite eines „MeTooGarçons“ mithelfen zu können. Mit dem Hashtag #MeToo unterzeichnete der Schauspieler den auf X (ehemals Twitter) veröffentlichten Beitrag, in dem er eine Kopie seiner Beschwerde vorlegte.

Nach Informationen einer AFP-Quelle wurde dies jedoch aufgrund von Einschränkungen gerade geschlossen. „Nach der Untersuchung […]„Es wird kein Strafverfahren mit der Begründung eingeleitet, dass die im Verfahren offenbarten oder angeprangerten Tatsachen tatsächlich eine Straftat darstellen, die gesetzliche Frist für die Beurteilung darüber jedoch abgelaufen ist“, schrieb die Pariser Staatsanwaltschaft Berichten zufolge an Francis am 4. Juni. Renaud.

Die „höchste Vorsicht“

Die Beschwerde richtete sich „gegen Herrn Téchiné wegen sexueller Belästigung, schweren Drucks, eine sexuelle Handlung herbeizuführen, wiederholter Morddrohungen und sexueller Übergriffe, gegen Gérard Moulévrier wegen sexueller Übergriffe und gegen X wegen Morddrohungen“. LESEN SIE AUCH „Eine Hexenjagd bedroht das Kino … und unsere Freiheiten“

Rémi Coutin, der Staatsanwalt von Évreux, der Anfang März ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte, forderte daraufhin „größte Vorsicht“ hinsichtlich der Einzelheiten der Anschuldigungen gegen André Téchiné (Äußerungen während eines Mittagessens), die seiner Meinung nach nicht offensichtlich waren „kann wahrscheinlich als sexuelle Belästigung eingestuft werden“. Er erhält […] Mehr lesen

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