Hans Nkinsi, der am Montag, dem 16. Dezember, vor dem Gericht in Béziers zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, aber nicht inhaftiert wurde, legt Berufung gegen seine Verurteilung ein. Nichts hindert ihn nun daran, wieder zu spielen, außer einer Entscheidung der Vereinsführung. Er gilt als unschuldig.
An diesem Mittwochmorgen hat Me Philippe Desruelles, der Anwalt von Hans Nkinsi, ASBH-Spieler, bestätigte: „Mein Mandant wird gegen seine Verurteilung Berufung einlegen. Das Gericht hat die Forderungen der Staatsanwaltschaft verdoppelt. Es ist ihm daher nach derzeitigem Stand nicht möglich, sein Strafmaß anzupassen, um seine berufliche Laufbahn nicht zu gefährden. Die Berufung wird es ermöglichen.“ um ihre Rechte zu wahren.“ Das bedeutet also, dass der Spieler, solange seine Verurteilung nicht rechtskräftig ist, auf die Rugbyfelder zurückkehren könnte. Er nahm bereits, wie er während seines Prozesses am Montag, 16. Dezember, sagte, am Training teil. Tatsächlich wurde er lediglich von der Vereinsführung von Spielen ausgeschlossen.
Strafen ohne Bewährung
Wenn Hans Nkinsi zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden war, war die Strafe flexibel. Am Montag verurteilte ihn das Gericht in Béziers zu 18 Monaten Gefängnis, davon 12 Monate mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Denn Hans Nkinsi war ein Wiederholungstäter für die gleichen Taten. Das Gericht hob außerdem sechs Monate seiner vorherigen zehnmonatigen Bewährungsstrafe auf. Insgesamt entspricht dies einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die vom Strafvollstreckungsrichter angepasst werden kann. „Aber unter welchen Bedingungen?“„Das ist das ganze Problem“, fügt M hinzue Philippe Desruelles.
Andererseits verurteilte das Gericht Hans Nkinsi zur Teilnahme an einem Kurs gegen häusliche Gewalt. Er hat auch nicht das Recht, Kontakt zu seinem Ex-Partner aufzunehmen oder nach Istres zu fahren, wo sein Opfer lebt. Er muss sich einer Behandlung unterziehen. Und das alles mit vorläufiger Vollstreckung. Das bedeutet, dass seine Berufung für diese zusätzlichen Strafen keine aufschiebende Wirkung hat.
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