Wie viel bekommen Sie am 5. Februar?

Wie viel bekommen Sie am 5. Februar?
Wie viel bekommen Sie am 5. Februar?
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Am 5. Februar werden die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch aktualisiert. Vielleicht erhalten Sie durch diese Neubewertung bei Ihrer nächsten Zahlung mehr. RMC Conso erklärt.

Der 5. Februar ist in der Regel gleichbedeutend mit neuen Entwicklungen für Empfänger von Beihilfen des Caf (Family Allowance Fund). Zu diesem Zeitpunkt werden Ihre neuen Rechte bezahlt. Die Ressourcenobergrenzen für die Inanspruchnahme dieser Hilfe haben sich zum 1. Januar 2025 tatsächlich geändert. Dies spiegelt sich in Ihrer nächsten Zahlung wider.

Um Ihre Rechte zu berechnen, berücksichtigt Caf Ihre Ressourcen bei N-2, also vor zwei Jahren. Für Ihre Ansprüche im Jahr 2025 wird daher Ihr Einkommensniveau im Jahr 2023 berücksichtigt.

„Jedes Jahr fordert das CAF von den Steuerbehörden Ihre Mittel für das Jahr N-2 für die Erneuerung Ihrer Rechte oder die Berechnung Ihrer neuen Rechte zurück. Wenn dem Caf Ihre Ressourcen für 2023 nicht bekannt sind, müssen Sie diese Erklärung im Bereich „Mein Kontobereich, Meine Ressourcen“ abgeben“, erklärt das Caf auf seiner Website.

Die Caf-Zuteilungsobergrenzen wurden daher auf das Niveau der Nicht-Tabak-Inflation, jedoch auf das Niveau von 2023, angehoben. In diesem Jahr schätzte das INSEE ihn auf 4,8 %.

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Eine Verdoppelung der Hilfen für bestimmte Empfänger

Die Tarife wurden daher komplett geändert, was je nach Situation zu einer Erhöhung des Freibetrags führen kann. Zum Beispiel für Familienzulagen. Die Obergrenze für die Gewährung der Höchsthilfe für zwei unterhaltsberechtigte Kinder wurde auf 74.966 Euro festgelegt. Mittlerweile liegt er bei 78.565 Euro.

Für einige Haushalte könnte dies zu einer Verdoppelung des Freibetrags führen. Anspruchsberechtigt für die zweite Tranche der Familienbeihilfe war beispielsweise bisher ein Haushalt mit zwei Kindern und einem Referenzsteuereinkommen von 76.000 Euro. Damit haben Sie Anspruch auf eine Förderung in Höhe von 74,26 Euro. Ist sein Ressourcenlevel gleich geblieben, fällt er nun in die erste Tranche. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf einen Zuschuss von 148,52 Euro.

Alle betroffenen Caf-Hilfen

Die vollständige Höhe der neuen Ressourcenobergrenzen sowie die Förderhöhen nach Einkommen und Anzahl der Kinder finden Sie auf der Caf-Website.

Diese Änderung der Mittelobergrenzen gilt daher für Familienbeihilfen, aber auch für alle anderen Caf-Beihilfen. Dies ist beispielsweise bei APL (personalisierte Wohnhilfe) der Fall. Um den Höchstbetrag dieser Hilfe zu erhalten, lag im vergangenen Jahr die nicht zu überschreitende Einkommensgrenze für eine einzelne Person bei 5.186 Euro. Die Finanzinformationsseite Moneyvox berichtet, dass er nun bei 5.235 Euro liegt.

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