Vorschriften in Italien, Frankreich, Spanien und der Schweiz

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Die Temperaturen sinken und die ersten frostigen Nächte stehen vor der Tür – Zeit, über den Umstieg auf Winterreifen nachzudenken.

Wenn Sie planen, diesen Winter mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, können Sie sich bei dieser Gelegenheit auch über die Vorschriften für Winterreifen an Ihrem Reiseziel informieren. Auskunft gibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ).

In Kroatien und Schweden besteht Winterreifenpflicht

Einige Länder machen es dem Beispiel Deutschland gleich und verlangen bei Glatteis, Schneematsch und Glätte Winter- oder Ganzjahresreifen. Eine solche situative Winterreifenpflicht gilt auch in Österreich, Tschechien, Norwegen und Finnland.

In einigen anderen Ländern besteht jedoch eine kalenderbasierte Winterreifenpflicht, darunter Kroatien und Schweden. Diese beginnt laut EVZ in der Regel im November/Dezember und endet im Laufe des Frühjahrs, also im März oder April.

Dies gilt in Frankreich, Italien und Spanien

In Frankreich, Italien und Spanien sind in bestimmten Regionen Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben – Verkehrsschilder weisen dies vor allem in Bergregionen aus. Im Aostatal und auf der Brennerautobahn in Italien gilt diese Winterausrüstungspflicht jedoch saisonal.

Keine Pflicht besteht unter anderem in der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark, Polen und Belgien – hier wird jedoch der Einsatz bei winterlichen Bedingungen empfohlen.

Auch die Profiltiefe spielt eine Rolle. Während in Deutschland eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern (mm) gilt, sind in anderen europäischen Ländern 3 mm erforderlich. Unter anderem in Österreich und Tschechien gilt ein Mindestmaß von 4 mm.

Alpensymbol in Deutschland ist ein Muss

Wichtig zu wissen: Ab dem 1. Oktober sind einige Reifentypen in Deutschland nicht mehr als Winterreifen zugelassen. Dann müssen Winter- und Ganzjahresreifen das Alpensymbol tragen – einen Berg mit einer Schneeflocke. Wenn Ihre Reifen nur eine M+S-Kennzeichnung haben, sind sie bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr zulässig. (dpa)

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