Im Jahr 2024 kam es im Département Gironde zu außergewöhnlichen Niederschlägen und mehreren Hagelereignissen, die sich negativ auf die Ernten von Obstplantagen, Ackerflächen und Wiesen auswirkten.
Bereits Ende August konnten die vom Hagelschlag im Juni und Juli 2024 betroffenen Weinbauern Ende August von der außerordentlichen Grundsteuererleichterung für unbebaute Grundstücke profitieren.
Für andere Kulturen wurde von den Dienststellen der Departementsdirektion eine Karte der Gebiete erstellt und validiert, die aufgrund der besonderen klimatischen Gefahren des Jahres 2024 Ernteverluste erlitten haben, mit repräsentativen Durchschnittsraten in Obstplantagen sowie auf Ackerland und Wiesen Territorien und das Meer.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse führten der Regionaldirektor für öffentliche Finanzen der Nouvelle Aquitaine und des Départements Gironde das in Artikel 1398 des Gesetzbuchs vorgesehene System zur kollektiven Entlastung der Grundsteuer auf unbebauten Grundstücken (TFPNB) ein. Allgemeine Steuern auf Grundstücke in den betreffenden Gemeinden. bis zu 15 %, 35 %, 50 % oder 60 %, abhängig von der geschätzten Ernteverlustrate.
Entlastungsbescheide werden im Januar 2025 an die betroffenen Grundstückseigentümer verschickt.
Die Entlastung wird von dem von der TFPNB für das Jahr 2024 zu zahlenden Betrag abgezogen, dessen Zahlungsfrist der 15. Dezember 2024 war. Wenn die Steuer bezahlt wurde, erfolgt die Rückerstattung ohne weitere Maßnahmen.
Es wird daran erinnert, dass, wenn die Erleichterung für den Grundbesitzer gilt, das Gesetz ihn dazu verpflichtet, die Vergünstigung gemäß Artikel L415-3 des Gesetzbuchs für Land- und Seefischerei an den Betreiber zurückzuerstatten.
Die Liste der Grundstücke, für die eine Entlastung gewährt wurde, ist im Rathaus erhältlich.
Im Rahmen dieses Systems kann jeder Landwirt, der einen Ernteverlust nachweist, der größer ist als der durchschnittliche Betrag, der auf der Parzelle verbleibt, beim TFPNB eine zusätzliche individuelle Entlastung beantragen, mit Belegen für die Verluste, die er erlitten hat durch:
• Grundsteuerdienst der Abteilung – Zentrum für öffentliche Finanzen – 70 cours du général Leclerc – 33213 Langon Cedex Tel: 05 56 63 66 90.
Landwirte, die besondere Schwierigkeiten bei der Zahlung ihrer laufenden Gewerbesteuern haben, können beim persönlichen Steueramt (SIP) oder beim Gewerbesteueramt (SIE), von dem sie abhängig sind, Zahlungsfristen beantragen.
Wenn schließlich die Höhe der Steuer- und Sozialschulden und die Länge der beantragten Fristen dies rechtfertigen, können sie die Prüfung ihrer Situation durch die Kommission aus Leitern der Finanzdienstleistungen und Vertretern der Gremien für die Einziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und Arbeitslosigkeit beantragen Versicherung: [email protected] (Tel.: 06 17 22 70 81).