Kann die Krankenkasse meinen Fitness-Tracker sehen?

Kann die Krankenkasse meinen Fitness-Tracker sehen?
Kann die Krankenkasse meinen Fitness-Tracker sehen?
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Kann die Krankenkasse auf meinen Fitness-Tracker zugreifen?

Vera Beutler – Rechtsanwältin bei TCS

Heute um 11:16 Uhr veröffentlicht.

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Eine Zusatzkrankenversicherung kann eine mögliche Prämienreduktion davon abhängig machen, ob sich der Kunde verantwortungsvoll im Hinblick auf seine Gesundheit verhält. Die über einen Fitness-Tracker erfassten Daten sind besonders sensibel und daher gelten strengere Anforderungen an deren Erhebung.

Im Gegensatz zur Grundversicherung kann die Krankenkasse in der Zusatzversicherung mit einem Bonus-Malus-System arbeiten und zu diesem Zweck Gesundheitsdaten erheben. Da es sich jedoch um besonders sensible personenbezogene Daten handelt, müssen Versicherungen daher neben allgemeinen Grundsätzen auch bestimmte Regeln beachten.

Der Kunde muss der Verwendung eines Fitness-Trackers zustimmen

Neben Bewegungsdaten erfasst ein Fitness-Tracker auch Gesundheitsdaten wie den Body-Mass-Index oder die Herzfrequenz.

Wenn die Versicherung sie zur Entscheidung über eine mögliche Prämiensenkung heranzieht, muss der Kunde ausdrücklich zustimmen. Dies gilt nur, wenn er weiß, warum er sie gibt: Die Krankenkasse muss ihn daher vorab darüber informieren, welche Daten sie verarbeitet und wie diese verarbeitet werden.

Keine Übermittlung von Gesundheitsdaten

Die Krankenkasse darf keine Gesundheitsdaten an Dritte übermitteln. Sie muss insbesondere sicherstellen, dass andere Versicherungsunternehmen keinen Zugriff auf die erhobenen Gesundheitsdaten haben.

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