Die Auslieferung des Hauptverdächtigen an Frankreich ist für Mittwoch geplant

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Der Verdächtige wurde am 24. September in Genf, Schweiz, festgenommen, vier Tage nach der Ermordung des 19-jährigen Studenten, der im Bois de Boulogne in Paris begraben aufgefunden wurde.

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Veröffentlicht am 11.04.2024 19:37

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Ein Schild mit dem Porträt der 19-jährigen Philippine, die tot im Bois de Boulogne westlich von Paris aufgefunden wurde. Foto aufgenommen am 29. September 2024. (GEOFFROY VAN DER HASSELT / AFP)

Der Mann, der im Verdacht steht, der Mörder der Philippinen zu sein, muss am Mittwoch, dem 6. November, aus der Schweiz an Frankreich ausgeliefert werden, wie Franceinfo am Montag von einer mit dem Fall vertrauten Quelle erfuhr und damit Informationen von CNews bestätigte. Taha O., ein 22-jähriger Marokkaner, wurde am 24. September im Genfer Hauptbahnhof festgenommen. Frankreich reichte am 9. Oktober ein Auslieferungsersuchen ein, doch er weigerte sich zu diesem Zeitpunkt, ausgeliefert zu werden.

Der Verdächtige wurde am Montag erneut von der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf befragt. Er bestätigte sein Einverständnis zur Überstellung an Frankreich im Rahmen eines vereinfachten Auslieferungsverfahrens, teilte die Pariser Staatsanwaltschaft mit. Der Mann änderte seine Meinung, nachdem a “Interview” mit ihrem Anwalt, versicherte sie selbst am vergangenen Dienstag gegenüber Franceinfo. „Es hätte noch eine Weile dauern können, mehrere Monate, da die Berufungen zu diesem Zeitpunkt akzeptiert wurden, bedeutete, dass man zustimmte, mit dem Verfahren fortzufahren, das in Frankreich durchgeführt wird.“ unterstrich Florence Yersin.

Philippine, eine 19-jährige Studentin der Universität Paris-Dauphine, wurde am 21. September im Bois de Boulogne im Westen von Paris begraben aufgefunden. In Frankreich wird eine gerichtliche Untersuchung wegen Vergewaltigung und Mordes eingeleitet.

Der Verdächtige wurde bereits 2021 wegen Vergewaltigung verurteilt und dann im Juni 2024 freigelassen. „am Ende des Satzes“, nach Angaben der Pariser Staatsanwaltschaft. Anschließend wurde er in einer Verwaltungshaftanstalt in Metz untergebracht. Nach seiner Freilassung wurde er in einem Hotel in Yonne unter Hausarrest gestellt, wohin er nie ging. Er war ausreisepflichtig und wurde am Tag vor dem Mord, dem 19. September, in die Fahndungsliste aufgenommen, was heftige Reaktionen insbesondere von rechtsextremen Seiten hervorrief.

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