Der Rechnungshof des Kantons Waadt untersuchte die Verwaltung der Subventionen für landwirtschaftliche Bodenverbesserungen (AF). Obwohl die Schlussfolgerungen der Prüfung recht positiv ausfielen, stellte sie Lücken bei der Überwachung und den Kontrollen vor Ort fest. Sie machte acht Empfehlungen, um dieses Problem anzugehen.
Der Rechnungshof konzentrierte sich auf zwei Rahmenkredite im Umfang von insgesamt 54 Millionen Franken zwischen 2019 und 2023. „Die Prüfung kommt zum Schluss, dass die geprüften Stellen die Prüfung der Gesuche sorgfältig und zügig durchführen. Es bestehen jedoch mehrere erhebliche Verbesserungspotenziale“, schreibt sie in einer Pressemitteilung vom Mittwoch.
AF-Zuschüsse für den Bau landwirtschaftlicher Infrastruktur betreffen zwei Arten von Begünstigten. Dabei handelt es sich einerseits um Behörden, die beispielsweise eine kommunale Landwirtschaftsstraße instand setzen möchten, andererseits um einzelne Betreiber, die einen Stall, eine Mistgrube oder auch einen Waschplatz errichten möchten.
Drei Schauspieler unter der Lupe
Drei Unternehmen wurden geprüft. An vorderster Front stand die Generaldirektion Landwirtschaft, Weinbau und Veterinärwesen (DGAV), die für die Gewährung, Verwaltung und Überwachung dieser Subventionen zuständig ist.
Die DGAV prüft Anfragen von Behörden. Anfragen einzelner Landwirte laufen über das Agricultural Credit Office (OCA), eine Tochtergesellschaft des Prométerre-Verbandes. Letzterer wurde daher ebenfalls geprüft.
Schließlich geriet auch die Generaldirektion Umwelt (DGE) ins Visier des Rechnungshofs, weil sie teilweise Zuschüsse zusätzlich zu denen der DGAV zahlt. Darüber hinaus wird die DGE aufgefordert, im Vorfeld einer Förderung durch die DGAV Auflagen für Baugenehmigungen zu erlassen.
Überwachung mit Fingerzeig
Auch wenn der Rechnungshof bei der Prüfung der Anträge lobende Worte geäußert hat, hat er dennoch „Aspekte (…) identifiziert, die bei der Verwaltung dieser Hilfe verbessert werden könnten“. Das Gericht wirft der DGAV daher vor, dass sie „trotz geltender Gesetze“ die nachhaltige Entwicklung nicht vollständig in den Vergabekriterien berücksichtigt. Sie ist außerdem der Ansicht, dass die DGAV „die Subventionierung eines FA-Projekts, das durch die Nichteinhaltung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen beeinträchtigt ist, systematisch ablehnen sollte“.
Das Gericht stellt außerdem fest, dass „die DGAV ihren Auftrag einer strengen Aufsicht über die Verwaltung der Subventionen, die Konformität der Ausführung der Arbeiten und die Kontrolle der Instandhaltung der subventionierten Arbeiten nicht wahrnimmt“. Eine Aufgabe, „die im Rahmen der Bearbeitung von Anfragen umso wichtiger ist, wird extern an die OCA delegiert“. Kritisiert wurde auch, dass sie „das Risiko der Unwirksamkeit der Förderung, also die Lücke zwischen geplanter und tatsächlicher Nutzung“ eines Vorhabens nicht abdeckt.
Auch die Abteilung Biodiversität und Landschaft der DGE wurde vom Gericht hervorgehoben. Denn trotz seiner „Überwachungs- und Kontrollfähigkeiten für den Schutz von Natur und Landschaft“ und der Tatsache, dass es den Leitern eines AF-Projekts Auflagen auferlegt, „überwacht es nicht die Umsetzungskunst“. Die OCA erregte die Aufmerksamkeit der Prüfer, weil sie „ihre Feldkontrollen seit 2021 eingestellt hat“.
Verbesserungen bis Ende 2025
Die drei geprüften Unternehmen hätten während der Prüfung bereits Maßnahmen ergriffen, schreibt das Gericht. Es wurden jedoch insgesamt acht Empfehlungen ausgesprochen: sechs an die DGAV „zur Erfüllung ihrer Überwachungs- (…) und Kontrollaufgaben“, eine an die OCA bezüglich der Wiederaufnahme von Feldbesuchen und eine an die DGE bezüglich einer besseren Überwachung Anforderungen an die Artenvielfalt.
Die betroffenen Stellen haben die Empfehlungen angenommen. Bis Ende 2025 hätten sie diese umsetzen sollen. In einer Pressemitteilung erklärte auch der Staatsrat, er habe die Empfehlungen zur Kenntnis genommen. Er betrachtet das Audit „als Chance zur kontinuierlichen Verbesserung der Landverbesserungsmanagementprozesse“. Es seien bereits mehrere Maßnahmen und Projekte im Gange, um auf die bei der Prüfung identifizierten Herausforderungen zu reagieren, betont die Regierung.
Darin heißt es, dass die Nachhaltigkeitskriterien „nun in die neue Verordnung über finanzielle Maßnahmen zugunsten von Grundstücksverbesserungen integriert sind, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist“.
Der Kanton Waadt vergibt jährlich mehr als 10 Millionen Franken an AF-Fördermitteln für den Bau landwirtschaftlicher Infrastruktur. Seit 2010 hat der Grosse Rat sechs Rahmenkredite im Gesamtumfang von 193 Millionen Franken genehmigt, weitere 30 Millionen sollen bis 2029 vom Staatsrat zugesagt werden.
Dieser Artikel wurde automatisch veröffentlicht. Quelle: ats