Bei den in dieser Akte fraglichen Grundstücken handelt es sich um das Gebäude in der Rue de Vimy 150 und ein angrenzendes Grundstück mit Blick auf die Rue de Béthune.
Im Juli 2023 gab die Stadt Sherbrooke bekannt, dass sie beabsichtige, diese Grundstücke in Zusammenarbeit mit der Solidaritätsgenossenschaft l’Envolée zu erwerben, um etwa zwanzig Wohneinheiten für unabhängige Menschen mit Autismus zu entwickeln. Dieses Projekt wurde jedoch im vergangenen Februar nach Plateau McCrea verlegt.
Die ursprünglich geplante Übernahme kam daher nie zustande. Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am Dienstagabend zu, dass die Stadt diese Grundstücke erneut erwerben sollte.
Da die Diskussionen hinter verschlossenen Türen stattfanden, ist es nicht möglich, den genauen Inhalt der Debatte zu diesem Thema zu kennen. Wenn wir die der Akte beigefügten städtischen Dokumente lesen, gehen wir dennoch davon aus, dass den gewählten Amtsträgern drei Optionen vorgelegt wurden.
Das erste, das ausgewählt wurde, zielte darauf ab, das Land für etwas mehr als 3,4 Millionen Euro zu erwerben und einen Aufruf zur Einreichung von Projekten von Organisationen zu starten. Dieser Weg zwingt die Stadt dazu, über einen „ungefähren Zeitraum von 24 Monaten“ 38.000 US-Dollar für die Instandhaltung und Instandhaltung des Gebäudes auszugeben.
Die beiden anderen vorgeschlagenen Optionen umfassten die Verpachtung des Grundstücks an eine Organisation im Rahmen eines langfristigen Pachtvertrags und den vollständigen Rückzug der Stadt aus dieser Akte.
In einem Pressegespräch nach der Sitzung versicherte Bürgermeisterin Évelyne Beaudin, dass der Aufruf zur Einreichung von Projekten für „sozialen, bezahlbaren oder gemeinschaftlichen“ Wohnungsbau gedacht sei.
„Wir mussten uns in den Akquisitionsmodus versetzen, weil wir einen gewissen Einfluss auf die Entwicklung unseres Territoriums behalten müssen“, sagte sie.
Frau Beaudin fügte hinzu, dass die Bereitstellung von Grundstücken in ihren Augen eine weniger riskante und in vielerlei Hinsicht interessantere Art der Beteiligung der Stadt an Immobilienprojekten sei als eine rein finanzielle Beteiligung.
Sie versicherte auch, dass das Ziel darin bestehe, „an diesen beiden Orten“, also auf den beiden Grundstücken, Wohnraum zu bauen. Einer von ihnen ist derzeit bewaldet. Es könnten „zwei verschiedene Projekte“ sein, sagte sie.
Meinungsverschiedenheiten
Die Stadträte Paul Gingues, Nancy Robichaud, Marc Denault und Hélène Dauphinais äußerten in dieser Angelegenheit ihren Widerspruch. MM. Denault und Gingues erklärten, sie hätten es vorgezogen, wenn die Stadt sich vollständig aus dem Verfahren zurückgezogen hätte.
„Wenn wir uns für die Stadt die Erfahrungen ansehen, die wir kürzlich mit dem Erwerb der Sainte-Famille-Kirche gemacht haben, denke ich, dass es besser ist, unser Vermögen zu verwalten und dieses Gebäude jemand anderem, zum Beispiel einer Genossenschaft, kaufen zu lassen“, sagt Herr Denault, als er am Mittwoch kontaktiert wurde.
„Wir werden dann prüfen, wie wir ihnen bei der Entwicklung helfen können“, fügt er hinzu.
Frau Robichaud betont ihrerseits in einem Interview, dass es für die Stadt wesentlich einfacher und kostengünstiger gewesen wäre, das Grundstück zu kaufen und es langfristig an eine Organisation mit einem langfristigen Pachtvertrag zu verpachten, insbesondere da eine Organisation bereits die Verantwortung übernommen habe eines Projekts mit 51 Wohneinheiten auf dem Gelände.
Der Name der betreffenden Organisation sei nicht bekannt, da es sich nicht um „öffentliche Informationen“ handele, teilte die Kommunikationsabteilung der Stadt am Mittwoch mit Die Tribüne beim Zugang zu Informationen.
„Wir haben ein Gebäude, das wir zwei Jahre lang instand halten müssen, vielleicht auch länger. Dadurch entstehen der Stadt immer noch zusätzliche Kosten, ähnlich wie zum Beispiel bei der Kirche Sainte-Famille“, schätzt der Stadtrat von Lac-Magog.
„Mit einem langen Mietvertrag“, fährt sie fort, „befreien wir uns davon.“ Ich hätte eher zu dieser Option tendiert und letztlich sogar dazu, dass die Organisation direkt einkauft.
Den städtischen Unterlagen zufolge war die Anmietung des Grundstücks im Rahmen eines langfristigen Pachtvertrags „nur dann eine praktikable Option, wenn das Finanzpaket des Projekts von der sozialen Wohnungsbauorganisation bereitgestellt wurde.“ […] gemäß allen Initiativen der Organisation im Gebiet abgeschlossen und realisierbar ist.
Auch die Kommunalverwaltung priorisierte die Möglichkeit einer Akquise mit anschließender Projektausschreibung.