Der Fall begann im August 2023, als BD eine Beschwerde gegen den Schauspieler RDB einreichte, weil dieser ihm Bilder von sexuell missbrauchten Kindern geschickt hatte. Ein Freund von BD fand sie in der Telegram-Anwendung auf seinem Handy und ermutigte ihn, eine Beschwerde einzureichen. RDB teilte der Polizei dann mit, dass er und BD sich gemeinsam Bilder von sexuellem Kindesmissbrauch angesehen hätten, woraufhin auch die Computerausrüstung von BD untersucht wurde.
Die Anklage fordert 37 Monate Haft, davon ein Jahr, gegen Ex-Moderator Sven Pichal, die Verteidigung plädiert für eine Bewährungsstrafe
Auf dem Handy des Angeklagten befanden sich 14 Fotos und Videos von Babys und Jungen unter zwölf Jahren, die von erwachsenen Männern besonders gewalttätig vergewaltigt wurden. Aber damit war es noch nicht getan. Die Ermittlungen ergaben, dass BD auch zwei minderjährige Schauspieler sexuell missbraucht hatte, während er als Produktionsassistent für ein Theaterstück in Antwerpen tätig war. Die Jungen waren zum Zeitpunkt des Vorfalls 14 und 16 Jahre alt. Die Angriffe gingen in der Regel mit Drogen- und Alkoholkonsum einher.
In erster Instanz verurteilte das Strafgericht Antwerpen den 30-Jährigen im Mai wegen dieser Taten zu acht Jahren Gefängnis, einer Geldstrafe von 8.000 Euro und fünf Jahren Abfindung an die TAP. Seitdem war er inhaftiert.
BD hat seine Schuld in dieser Angelegenheit nie bestritten. Er legte lediglich Berufung gegen das Urteil ein und beantragte beim Gericht, ihm einen Aufschub auf Bewährung zu gewähren und mildernde Umstände zu berücksichtigen. Angesichts der Schwere des Sachverhalts bestätigte das Berufungsgericht jedoch die in erster Instanz verhängte Freiheitsstrafe. Sie betonte „die gefährlich verminderte moralische Integrität und eine äußerst perverse Haltung“. „Der Angeklagte vergewaltigte zwei Minderjährige, nachdem er ihr Vertrauen und das ihrer Eltern gewonnen hatte“, erinnerte das Berufungsgericht.
Dies verdeutlichte zusätzlich das Trauma junger Opfer und die Auswirkungen solcher Gewalttaten auf die Gesellschaft. „Der Angeklagte muss verstehen, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder in unserer Gesellschaft absolut untragbar ist. Eine Bewährungsstrafe ist daher nicht angemessen“, urteilte das Gericht. Auch das psychologische Gutachten sei zu dem Schluss gekommen, dass eine besonders hohe Rückfallgefahr bestehe, heißt es im Urteil weiter.
Allerdings berücksichtigte er die Mitarbeit des Dreißigjährigen bei den Ermittlungen, um seine Strafe um ein Jahr Gefängnis zu verkürzen. Der Mann wird jedoch nach Verbüßung seiner Haftstrafe noch fünf Jahre lang den Gerichten zur Verfügung stehen. Außerdem ist es ihm für 20 Jahre untersagt, jeden Beruf auszuüben, der dazu führen würde, dass er mit Minderjährigen in Kontakt kommt.
Der Mann wollte nicht aus seiner Zelle geholt werden, um die Entscheidung des Gerichts anzuhören. Seine sofortige Festnahme wurde angeordnet.