Die Administratorin der ULiège will nach einem Beschluss des Staatsrates auf ihren Posten zurückkehren

Die Administratorin der ULiège will nach einem Beschluss des Staatsrates auf ihren Posten zurückkehren
Die Administratorin der ULiège will nach einem Beschluss des Staatsrates auf ihren Posten zurückkehren
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Anfang Juni entließ der Verwaltungsrat der ULiège Anne Girin aus ihrem Amt, nachdem die Bewertungskommission des Generalverwalters einstimmig eine negative Stellungnahme abgegeben hatte.

Sie focht diese Entscheidung an und bezeichnete sie als „völlig unbegründet“. Sie hatte das Gefühl, von „einer bestimmten Kabale“ gegen sie ins Visier genommen zu werden.

Anne Girin hatte eine äußerst dringende Berufung beim Staatsrat eingelegt, der zu ihren Gunsten entschied und die Entscheidung des ULiège CA aufhob.

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Der Oberste Gerichtshof war „einerseits der Auffassung, dass Frau Girin durch die öffentliche Bekanntmachung ihres Schicksals durch die Universität einen schweren Schaden erlitten hat, und andererseits, dass das Bewertungsverfahren fragwürdig sein könnte, da es nicht auf der Grundlage der … Bewertungskriterien, die gesetzlich vorgesehen sind“, erklärte Belga Me Eric Lemmens, einer der Anwälte von Frau Girin. Laut Me Lemmens kam der Staatsrat außerdem zu dem Schluss, dass „die Kritik (der Generalverwalterin) dafür, dass sie nach zwei Jahren einer vierjährigen Amtszeit nicht alle ihre Ziele erreicht hatte, bedeutete, nachweisen zu müssen, dass sie dies nicht in der Lage war.“ die folgenden zwei Jahre.

Die Anwälte von Anne Girin geben an, dass sie „beabsichtigt, unverzüglich zu ihren Aufgaben als Verwalterin der Universität Lüttich zurückzukehren, und hofft, dass ihr Mandat friedlich weitergeführt werden kann.“

In einer kurzen Reaktion erklärt ULiège, dass man „von der extremen Notaussetzungsentscheidung (…) bis zur Prüfung der Begründetheit Kenntnis genommen hat“. Die Universität sagt, ihr Kuratorium werde auf seiner Sitzung am 3. Juli „die Situation überprüfen“.

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