Die Nachricht sorgte für Schmunzeln: Am 9. Januar sollte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe drei Klagen des deutschen Schuhherstellers Birkenstock gegen angebliche Nachahmer aus Urheberrechtsgründen prüfen. Würde das höchste deutsche Gericht bestätigen, dass dies zutrifft, würde dies Arizonas und anderen den Status eines Kunstwerks und Birkenstock das ausschließliche Nutzungsrecht verleihen – Dritte wären nicht berechtigt, diese Modelle ohne Genehmigung zu reproduzieren oder zu kopieren, solange es Replikate gibt (Die Klage richtet sich unter anderem gegen den lokalen Konkurrenten Tchibo.) Unter Berufung auf einen von Birkenstock beauftragten Experten, der a „brutalistischer Schuh“, Alltag Süddeutsche Zeitung S’en amüsieren, „Kurz gesagt, Kunst muss nicht schön sein“. Der Hersteller behauptet, dass seine Schuhe „sind auf Dauer geschützt – und als nichts Geringeres als ein einzigartiges Kunstwerk anerkannt“scheint überrascht zu sein
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