Bei Bedarf besteht im Frühjahr 2024 die Möglichkeit, sich telefonisch, vor Ort oder online zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung 2023 beraten zu lassen.
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Seit dem 11. April 2024 müssen Franzosen ihre Einkommensteuererklärung für 2023 bis zum 6. Juni oder bis zum 21. Mai ausfüllen, wenn sie ein Papierformular ausfüllen.
Im Falle von Schwierigkeiten stehen dem Steuerzahler mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um zu helfen. Sie können sich an eines der 32 örtlichen Aufnahmezentren der öffentlichen Finanzabteilung des Départements Sarthe wenden, beispielsweise an die France Services. Auf der Website www.impots.gouv.fr/contacts können Sie einen Termin vor Ort oder per Video vereinbaren oder sich direkt an die öffentliche Finanzverwaltung wenden.
Vorsicht vor Betrügereien
Eine Auskunftserteilung ist auch telefonisch unter 0 809 401 401 (kostenloser Service + Gesprächskosten) von Montag bis Freitag von 8:30 bis 19:00 Uhr möglich.
Das Finanzamt warnt Steuerzahler vor betrügerischen SMS oder E-Mails, die eine Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge versprechen, eine unbezahlte Geldbuße oder einen Zahlungsrückstand fordern oder den Besuch eines Gerichtsvollziehers riskieren.