das Risikoniveau wird auf „vernachlässigbar“ gesenkt

das Risikoniveau wird auf „vernachlässigbar“ gesenkt
das Risikoniveau wird auf „vernachlässigbar“ gesenkt
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Ab dem 3. Mai 2024 wird das Tierseuchenrisiko der hochpathogenen Vogelgrippe im gesamten Stadtgebiet als „vernachlässigbar“ eingestuft. Das Landwirtschaftsministerium hat am 28. April 2024 im Amtsblatt einen Erlass veröffentlicht.

„Eine Verbesserung der Gesundheitssituation in der wildlebenden Avifauna“

Dieser Erlass sei „im Anschluss an eine Verbesserung der Gesundheitssituation in der wildlebenden Vogelwelt erlassen worden“, präzisiert das Landwirtschaftsministerium in der Einleitung des Textes. Am 18. März senkte er diese Risikostufe von „hoch“ auf „moderat“.

Diesem Text liegt ein zweites Dekret bei, das ebenfalls am 26. April 2024 unterzeichnet wurde und das Dekret vom 25. September 2023 über Überwachungs-, Präventions-, Kontroll- und Impfmaßnahmen gegen die hochpathogene Vogelgrippe (HPAI) ändert.

Mit diesem Dekret werden bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen für den Zugang zu Routen aufgehoben, die in ZRD (Zonen mit Diffusionsrisiko) oder in ZRP (Zonen mit besonderem Risiko) gelten und bei höherem Risikoniveau gelten.

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