In diesem Jahr wird das Weihnachtsgeld am 17. Dezember ausgezahlt

In diesem Jahr wird das Weihnachtsgeld am 17. Dezember ausgezahlt
In diesem Jahr wird das Weihnachtsgeld am 17. Dezember ausgezahlt
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Das „Weihnachtsgeld“, ein außergewöhnlicher Jahresendbonus, dessen Mindesthöhe im Jahr 2024 auf 152,45 Euro festgelegt wurde, werde am 17. Dezember an Empfänger von Mindestsozialleistungen ausgezahlt, teilte die Regierung am Dienstag mit.

„Alle Begünstigten des aktiven Solidaritätseinkommens (RSA), des spezifischen Solidaritätszuschusses (ASS), des Pauschalbonus für die Wiederaufnahme der Tätigkeit und des Altersäquivalentszuschusses (AER) profitieren davon.“ Die Auszahlung erfolgt automatisch am 17. Dezember 2024, der Woche vor den Weihnachtsferien“, erklärten die Ministerien für Solidarität, Autonomie und Gleichstellung von Frauen und Männern, das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung sowie ihr für Haushalt und öffentliche Finanzen zuständiges Pendant. in einer Pressemitteilung.

VideoWeihnachtsgeld 2024: Zahlungstermin, Beträge … alles, was Sie wissen müssen

Es wird mehr als 2,2 Millionen Haushalten zugeteilt. Der nicht an die Inflation gekoppelte Betrag von 152,45 Euro bleibt für eine Einzelperson auf dem französischen Festland und in den überseeischen Departements mit Ausnahme von Mayotte derselbe wie im Jahr 2023.

Die Höhe der Prämie für Haushalte, die RSA erhalten, ist je nach Zusammensetzung der Familie gestaffelt, beispielsweise erhält ein Paar mit zwei Kindern 320,15 Euro.

Um sich zu qualifizieren, ist die französische Staatsangehörigkeit nicht erforderlich, bestimmte Zulassungsbedingungen müssen jedoch eingehalten werden.

CAF zahlt das Weihnachtsgeld an zwei Personengruppen:

Das von Travail gezahlte Weihnachtsgeld, auch „außergewöhnliche Unterstützung zum Jahresende“ genannt, ist bestimmten vorbehalten:

Personen, die das Return to Employment Allowance (ARE), das Disabled Adult Allowance (AAH), das Mindestalter oder einen Aktivitätsbonus beziehen, sind jedoch nicht anspruchsberechtigt. Bitte beachten Sie, dass pro Haushalt nur ein Weihnachtsgeld ausgezahlt werden kann, dieses ist nicht steuerpflichtig. Einige Unternehmen können ihren Mitarbeitern auch eine Prämie gewähren.

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