Hier sind die neuen Ressourcenobergrenzen

Hier sind die neuen Ressourcenobergrenzen
Hier sind die neuen Ressourcenobergrenzen
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Wie jedes Jahr wurde die Höhe der Familienbeihilfen angepasst, um der durchschnittlichen Entwicklung der Verbraucherpreise zu entsprechen. Zwei Kassen zahlen Familienzulagen auf der Grundlage des Berufs der Eltern: die Familienbeihilfekasse (CAF) und die Mutualité sociale agricole (MSA).

Das für die Familienbeihilfe berücksichtigte Einkommen beträgt kategorisches Nettoeinkommen. Was ist das ? Hierbei handelt es sich um das Einkommen, das allen Gehältern, Einkünften aus Grundstücken und beweglichen Gütern sowie landwirtschaftlichen Gewinnen entspricht, von denen Unterhaltszahlungen, Pflegekosten für ältere Menschen und Steuerermäßigungen abgezogen werden.

– Tranche 1: Die Ressourcenobergrenze beträgt 74.966 Euro für 2 unterhaltsberechtigte Kinder, 81.212 Euro für 3 unterhaltsberechtigte Kinder, 87.458 Euro für 4 unterhaltsberechtigte Kinderdann 6.246 Euro pro Kind zusätzlich.

– Tranche 2 und Tranche 3: Die Ressourcenobergrenze beträgt 99.922 Euro für 2 unterhaltsberechtigte Kinder, 106.168 Euro für 3 unterhaltsberechtigte Kinder, 112.414 Euro für 4 unterhaltsberechtigte Kinder, dann 6.246 Euro pro Kind zusätzlich.

Dieser Betrag gilt bis zum 31. März 2025. Er unterscheidet sich je nach Tarif.

– Band 1: Die Höhe der Familienzulagen beträgt 148,52 Euro für 2 unterhaltsberechtigte Kinder, 338,80 Euro für 3 unterhaltsberechtigte Kinder und 190,29 Euro für jedes weitere Kind. Für Familien, die ein Kind ab 14 Jahren haben, erhöht sich der Betrag um 74,26 Euro.

– Band 2: Die Höhe der Familienzulagen beträgt 74,26 Euro für 2 unterhaltsberechtigte Kinder, 169,40 Euro für 3 unterhaltsberechtigte Kinder, dann 95,15 Euro für jedes weitere Kind. Für Familien mit einem Kind ab 14 Jahren beträgt der Zuschlag 37,14 Euro.

– Band 3: Die Höhe der Familienzulagen beträgt 37,14 Euro für 2 unterhaltsberechtigte Kinder, 84,71 Euro für 3 unterhaltsberechtigte Kinder, dann 47,58 Euro für jedes weitere Kind. Für Familien mit einem Kind ab 14 Jahren beträgt die Erhöhung 18,57 Euro.

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