Sie werden nicht mehr in der Lage sein, sich hinter ihren Bildschirm zu flüchten. Nach der Cyber-Belästigungswelle gegen den Sänger Bilal Hassani und mehr als anderthalb Jahren Ermittlungen unter der Leitung des Nationalen Zentrums zur Bekämpfung von Online-Hass der Pariser Staatsanwaltschaft werden am 13. November fünf Personen an das Pariser Justizvollzugsgericht verwiesen Einrichtung.
Sie werden wegen öffentlicher Beleidigung und Aufstachelung zum Hass aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität sowie wegen öffentlicher und direkter Provokation ohne Wirkung auf die Begehung einer Straftat oder eines Vergehens angeklagt.
Alles begann mit der Ankündigung eines einfachen Konzerts. Der Sänger plant, am 5. April 2023 in der Basilika Saint-Pierre des Nonnains, einem ehemaligen entweihten religiösen Gebäude, einen Auftritt zu geben. Eine „Schändung“ in den Augen kleiner rechtsextremer und katholischer Gruppen. Bilal Hassani wurde wochenlang zum Ziel einer Welle von Cyber-Belästigungen, Tausenden von Morddrohungen sowie rassistischen und homophoben Beleidigungen, manchmal sogar von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Diese Welle des Hasses, die dem Fahnenträger der LGBT-Community bekannt ist, nimmt solche Ausmaße an, dass der Sänger beschließt, sein Konzert abzusagen, um die Sicherheit seiner Fans zu gewährleisten. Und eine Beschwerde gegen X einzureichen.
„Diese äußerst schwerwiegenden Tatsachen können nicht ungestraft bleiben und diese Überweisungsentscheidung an den Strafgerichtshof ist ein wichtiges Signal an diejenigen, die, anonym oder nicht, Hass in sozialen Netzwerken verbreiten“, reagierten Isabelle Wekstein und Clara Steg, Bilal, in einer Pressemitteilung am Samstag Hassanis Anwälte.