Die beiden Männer, die verdächtigt werden, an der Schießerei vom 16. Oktober 2024 auf einem Parkplatz in Bétheny (Marnes) beteiligt gewesen zu sein, bleiben daher auf Beschluss der Ermittlungskammer weiterhin in Untersuchungshaft. Letztere lehnten ihren Antrag auf Freilassung ab, heißt es am Donnerstag, 7. November 2024 Die Union .
Der erste wird wegen versuchten Mordes angeklagt. „Er hat bereits in der Vergangenheit mit dieser Familie zu tun gehabt, der Bruder eines der Opfer hat ihn erstochen. Heute will er von diesen Leuten nichts mehr wissen.“argumentierte sein Anwalt während der Anhörung, wie unsere Kollegen berichteten.
Mehrere Elemente zur Unterstützung
Auch der zweite Angeklagte, Besitzer des Autos, aus dem die Schüsse kamen, bestreitet jegliche Beteiligung. Der wegen versuchten Mordes angeklagte 25-Jährige, der den Gerichten bereits bekannt ist, steht im Verdacht, an diesem Tag hinter dem Steuer gesessen zu haben. Über seinen Anwalt behauptet er, sein Fahrzeug sei ihm gestohlen worden, ohne dass er Zeit hatte, Anzeige zu erstatten. Der Untersuchungsrichter hat dennoch mehrere Elemente gegen ihn, insbesondere die Angaben zu den Telefonen und den Waffen, die im Haus eines der Angeklagten gefunden wurden.
Zur Erinnerung: Die Taten, die ihnen zur Last gelegt werden, ereigneten sich am 16. Oktober auf einem Parkplatz in Bétheny im Großraum Reims. Die beiden Männer stehen im Verdacht, das Feuer auf ein Fahrzeug eröffnet zu haben, in dem sich zwei Männer befanden. Der Grund dafür “Hinterhalt”so Staatsanwalt François Schneider, sei vorerst unbekannt. Die Opfer blieben nach der Schießerei unverletzt und erkannten ihre Angreifer offiziell an.
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