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Leitartikel Paris
Veröffentlicht am
16. November 2024 um 6:40 Uhr
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Der Verwaltungsgericht Die Stadt Paris entließ eine Fahrschule im 17. Arrondissement, die die Rechtmäßigkeit der im Mai 2022 von der Departementsdirektion für Bevölkerungsschutz (DDPP) gegen sie verhängten Geldbußen in Frage stellte.
Vertragsbrüche
Die SARLU Permis Accélérés, die die Fahrschule in der Rue Brochant verwaltet, wurde tatsächlich mit zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils 1.500 Euro wegen „Verstößen“ gegen die von ihr unterzeichneten Verträge belegt.
„Nach einem Verbraucherbeschwerde„Die Pariser Betrugspräventionsdienste hatten im Herbst 2021 tatsächlich Kontrollen durchgeführt: Sie hoben dann einen „Nichteinhaltung des Formalismus des Standardvertrags» den Fahrschulen zur Verfügung gestellt und „fehlende Informationen zu den Kontaktdaten des Verbraucherschlichters“.
„Die Bedingungen und Modalitäten für das Erlernen des Führens von Kraftfahrzeugen sind Gegenstand eines schriftlichen Vertrags, der in der Straßenverkehrsordnung geregelt ist.“ Dieser Vertrag kommt nach einer vorläufigen Beurteilung des Kandidaten zustande. Es entspricht dem Standard-Fahrausbildungsvertrag, der durch ein Dekret des Staatsrates festgelegt wurde. »
Der Vertrag muss daher die „Preise für Dienstleistungen“, die „Pflichten der Parteien“, die „Zahlungsbedingungen“, die „Rücktrittsbedingungen“ oder auch „die Methoden zur Beilegung von Streitigkeiten“ festlegen. Jeder Verstoß kann mit einem Bußgeld „bis zu“ 3.000 Euro für den Leiter einer Fahrschule und 15.000 Euro für sein Unternehmen geahndet werden.
„Einige Erwähnungen fehlen“
In diesem Fall machte sich das Unternehmen MX beispielsweise „mangelnde Kenntnisse über die Art der Preisdarstellung“ und „das Fehlen bestimmter Angaben“ zur „Zahlungsweise für die Registrierung“ für die Wettbewerbe des Kodex schuldig. „Darüber hinaus beinhaltet dieser Vertrag die Hinzufügung bestimmter Erwähnungen“, stellt das Pariser Verwaltungsgericht in einem soeben veröffentlichten Urteil vom 19. September 2024 fest.
„Angesichts dieser Verstöße konnte die Verwaltung ohne Rechts- oder Beurteilungsfehler die angefochtenen Entscheidungen treffen“, schlussfolgerten die Richter, und dies „ohne dass sich dies auf den Umstand auswirkte, dass sich bestimmte Verstöße inhaltlich nicht von denen unterscheiden.“ Bestimmungen des Mustervertrages.
Das Fehlen der Kontaktdaten eines Verbraucherschlichters ist auch dadurch erwiesen, dass die Fahrschule die Kontaktdaten einer Anwaltskanzlei in der Rue Cardinet (17.) zur Verfügung gestellt hatte. Es wurde jedoch nicht von der Consumer Mediation Evaluation and Control Commission genehmigt, die „die einzige ist, die für die Referenzierung von Mediatoren zuständig ist“.
Die deshalb entlassene Fahrschule hat bis morgen, 19. November 2024, Zeit, dieses Urteil vor dem Pariser Verwaltungsberufungsgericht anzufechten.
/GP (PressPepper)
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