der Angeklagte wurde wegen Nichtigkeit freigelassen

der Angeklagte wurde wegen Nichtigkeit freigelassen
der Angeklagte wurde wegen Nichtigkeit freigelassen
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Er wurde am 16. Juni verhaftet und erschien gestern in einer Strafverhandlung….

Dieser Mann war ein Rückfalltäter, da er im vergangenen Mai vor dem Strafgericht von Nîmes verurteilt wurde. An diesem Dienstag, dem 18. Juni, befand er sich erneut in einer Strafverhandlung wegen Taten, die als Gewalt mit einer Waffe und Drogenbesitz eingestuft wurden.

Er wurde verhaftet, weil er seine Waffe, ein Schreckschussgewehr, für ein Familienproblem einsetzte. Er hätte den Begleiter seiner Ex-Frau ins Visier genommen. Als die Polizei vor Ort eintraf, wurde das Gewehr beschlagnahmt und sein Haus in einer Kleinstadt im Süden des Gard durchsucht.

Hier kommt das rechtliche Problem ins Spiel, das vom Anwalt des Angeklagten, Maître Alexandre Barakat, angeprangert wurde. “Mein Mandant wurde am 16. Juni um 18:30 Uhr verhaftet, seine Rechte wurden anderthalb Stunden später um 20:00 Uhr bekannt gegeben. Darüber hinaus wurde eine Verzögerung von 55 Minuten zwischen seiner Festnahme und der Mitteilung an die Staatsanwaltschaft festgestellt. “, gibt der Anwalt aus Nîmes an, der ins Schwarze trifft.

Das Strafgericht von Nîmes stimmte Me Barakat zu und entschied:dass die 55-Minuten-Ankündigung des Staatsanwalts zu lang gewesen sei“. Konkret wurde der Angeklagte, der sich seit zwei Tagen in Untersuchungshaft befand, sofort freigelassen und wird aufgrund dieses Nichtigkeitsproblems nicht in der Sache beurteilt.

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