Der Bundesrat hat am Freitag eine Revision des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (LHand) an das Parlament weitergeleitet. Diese Reform sieht eine Ausweitung des Kampfes gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt und im privaten Dienstleistungssektor vor und erkennt die drei Schweizer Gebärdensprachen (Schweizerdeutsch, Französisch und Italienisch) offiziell an.
Derzeit profitieren Menschen mit Behinderungen nur dann vom Schutz vor Ungleichheiten, wenn sie in einer öffentlichen Einrichtung arbeiten. Mit diesen auf den Privatsektor ausgerichteten Maßnahmen will die Regierung eine zugänglichere und egalitärere Gesellschaft fördern. Für viele ist diese Überprüfung jedoch nur ein erster Schritt, und weitere Fristen folgen, um noch weiter zu gehen.
Tatsächlich erfolgt diese Gesetzesrevision vor dem Hintergrund eines erhöhten Drucks, der insbesondere durch die Volksinitiative „Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ vorangetrieben wird. Als Reaktion darauf kündigte der Bundesrat an diesem Montag ein indirektes Gegenprojekt an, das auf die Weiterentwicklung der Assistenzleistungen und die Verabschiedung eines neuen Rahmengesetzes zur Inklusion mit besonderem Fokus auf das Wohnen abzielt. „Diese Verbesserungen sind ein deutliches Zeichen dafür, dass die Arbeit der Behindertenverbände und die Forderungen der mehr als hunderttausend Unterzeichner der Inklusionsinitiative Früchte tragen“, freut sich Maya Graf, Länderberaterin und Co-Präsidentin der Inklusionsinitiative Verein für Inklusion und Behinderung.
Trotz der vorgeschlagenen Fortschritte bleibt die Zugänglichkeit im öffentlichen Verkehr ein kritischer Punkt. Die Ende 2023 abgelaufene Frist von 20 Jahren zur Bereitstellung der Infrastruktur reichte nicht aus, um die zahlreichen Störungen zu beheben. Inclusion Handicap und die Schweizer PS fordern das Parlament auf, einen neuen verbindlichen Zeitplan festzulegen, begleitet von wirksamen Kontrollmechanismen. Für den Verband und die Partei werden ohne diese Anpassungen viele Menschen mit Behinderungen weiterhin auf Hindernisse im Alltag stoßen, die ihre soziale und berufliche Inklusion erschweren.
Eine „rein symbolische Anerkennung“
Die Revision des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen weist laut dem Schweizerischen Gehörlosenbund erhebliche inhaltliche Mängel auf. Letzterer glaubt, dass die Anerkennung von Gebärdensprachen rein symbolischer Natur ist. Die Organisation bedauert das Fehlen konkreter Maßnahmen zur Förderung dieser Sprachen. Der Verband fordert das Parlament auf, diese Entscheidung zu korrigieren und einen echten Zugang zu Bildung, Gesundheit und Arbeit zu gewährleisten. Nationalrat Gerhard Pfister (Mitte/ZG) sagte: „Gebärdensprachen sind Sprachen, keine Behinderung.“