Der Staat bietet Millionen junger Menschen im Alter von 6 bis 30 Jahren 50 Euro an. Hier erfahren Sie, wie Sie sie erreichen können

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Millionen junge Menschen im Alter von 6 bis 30 Jahren können 50 Euro vom Staat erhalten.

Der Beitritt zu einem Fußball-, Tennis- oder Boxverein ist nicht kostenlos. Für junge Arbeitnehmer mit geringem Einkommen stellt regelmäßige körperliche Aktivität einen erheblichen Kostenfaktor dar. Das Gleiche gilt für Familien, die ein oder drei Kinder in einem Sportverein anmelden möchten.

Daher hat die Regierung beschlossen, das Pass’Sport-System in diesem Jahr neu zu starten. Diese finanzielle Unterstützung ist seit dem 1. Juni schnell online verfügbar, anders als im Vorjahr, als sie erst ab September verfügbar war. Der Pass’Sport ermöglicht es den Begünstigten, von einer Voranmeldung bei Sportvereinen vor Beginn des Schuljahres zu profitieren. Tatsächlich ist es in bestimmten Einrichtungen manchmal erforderlich, sich für die zu Beginn des Sommers angebotenen Aktivitäten anzumelden. Mit dem neuen Eröffnungstermin von Pass’Sport soll die Registrierung von 6,3 Millionen Kindern und jungen Erwachsenen in einem Sportverein für die Saison 2024-2025 gefördert werden.

Diese Hilfe zur Sportausübung in Höhe von 50 Euro ist für 6- bis 30-Jährige gedacht. Der Betrag wird vom Sportministerium an berechtigte Jugendliche und Familien weitergeleitet. Mit dem Pass können Sie die Anmeldung in einer Partnersportstruktur der 85.000 am System teilnehmenden Vereine und Sporthallen ganz oder teilweise finanzieren. Es kann mit anderen Hilfen kombiniert werden, die insbesondere von lokalen Behörden bereitgestellt werden, wodurch die Kosten für die Registrierung weiter gesenkt werden können.

Um vom Pass’Sport zu profitieren, müssen berechtigte Personen ihn auf der Website pass.sports.fr beantragen. Anschließend erhalten sie entweder per E-Mail oder SMS einen QR-Code. Dieser Code muss dem Verein, Sportverband oder Fitnessstudio bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Vom Preis der Lizenz bzw. des Abonnements wird dann automatisch ein Abzug von 50 Euro vorgenommen.

Für den Pass’Sport sind mehrere Kategorien von Jugendlichen berechtigt. Zunächst einmal Menschen im Alter von 6 bis 30 Jahren, die Anspruch auf die Schulanfangsbeihilfe (ARS), die Erziehungsbeihilfe für behinderte Kinder (AEEH) oder die Beihilfe für behinderte Erwachsene (AAH) haben. Betroffen sind auch Studierende im Alter von 28 Jahren oder jünger, die ein staatliches Stipendium für Hochschulbildung, eine jährliche Beihilfe des CROUS oder ein regionales Stipendium für Gesundheits- und Sozialausbildung erhalten.

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