Ab dem 22. Dezember wurden die Arztbesuche erhöht. Ab sofort erhöht sich der Preis für eine Konsultation beim Hausarzt von 26,50 € auf 30 €. Das ist eine Erhöhung um 3,50 €. Für fachärztliche Beratungen erhöht sich der Preis beim Frauenarzt von 33,50 € auf 37,00 €. Auch für Psychiater und Kinderärzte werden die Gebühren entsprechend den jeweiligen Voraussetzungen erhöht.
Eine erneute Neubewertung ist bereits für Juli 2025 geplant, die genauen Beträge stehen jedoch noch nicht offiziell fest.
Eine nach oben überarbeitete Preisliste
Sonderpreise für Kinder
Die neue Ärztekonvention bringt Änderungen für die pädiatrische Überwachung. Die Kosten für die Konsultation beim Kinderarzt betragen für Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren 39 €, für 2-6-Jährige 35 € und für über 6-Jährige 31,50 €. Bei Hausärzten kostet die Überwachung von Kindern unter 6 Jahren mittlerweile 35 Euro.
Gleichzeitig werden obligatorische pädiatrische Konsultationen, zu denen auch ärztliche Atteste gehören, die in bestimmten Schlüsselaltern erforderlich sind, jetzt mit 54 € in Rechnung gestellt, gegenüber 47,50 € zuvor. Diese Beratungen, die vollständig von der Krankenversicherung übernommen werden, zielen darauf ab, eine umfassende Überwachung der Entwicklung des Kindes sicherzustellen.
Bessere Unterstützung für die psychische Gesundheit junger Menschen
Angesichts der Verschlechterung der psychischen Gesundheit junger Menschen seit der Gesundheitskrise wurden auch die kinderpsychiatrischen Beratungen verbessert. Diese Beratungen erhöhen sich von 54,70 € auf 67 €, eine Maßnahme, die darauf abzielt, junge Menschen in psychischen Schwierigkeiten besser zu unterstützen.
Eine weitere wesentliche Änderung: die Verlängerung des Förderalters, das nun 12 bis 25 Jahre beträgt, gegenüber 16 Jahren zuvor.
Auch sogenannte „komplexe“ Konsultationen, die die Anwesenheit der Eltern im Rahmen der Nachsorge eines Kindes mit einer schweren psychiatrischen Pathologie erfordern, wurden verbessert.
Warum dieser Anstieg?
Für diesen Anstieg der medizinischen Preise gibt es mehrere Gründe und vor allem die Krise, mit der sich der Gesundheitssektor bei der Personalbeschaffung konfrontiert sieht. Durch die Erhöhung der Vergütung hoffen die Behörden, junge Ärzte dazu zu ermutigen, sich in einer Privatpraxis niederzulassen, insbesondere in medizinischen Wüstengebieten. Außerdem wirkt sich die Inflation direkt auf die Betriebskosten von Arztpraxen aus, insbesondere in Bezug auf Miete, Ausstattung und Personal.
-Diese Erhöhung würde auch eine bessere Überwachung der Patienten ermöglichen. Die Krankenversicherung möchte Ärzte ermutigen, sich mehr Zeit für jeden Patienten zu nehmen, indem sie die Beratung profitabler gestalten.
Was bedeutet das für Patienten?
Welche Auswirkungen für Patienten?
Die Krankenversicherung erstattet weiterhin 70 % des Grundpreises, die Preiserhöhung führt jedoch zu höheren Selbstbeteiligungskosten für die Patienten. Für eine Beratung zum Preis von 30 € beträgt die Rückerstattung also 21 €, gegenüber 18,55 € zuvor, so dass ein Restbetrag von 9 € verbleibt, der durch eine gegenseitige Versicherung gedeckt werden kann.
Ohne eine ergänzende Krankenversicherung müssen Patienten daher mehr Budget für ihre Arztbesuche einplanen. Menschen in prekären Situationen können jedoch weiterhin von Hilfen wie der Complémentaire Santé Solidaire (CSS) profitieren, die Beratungen ohne Vorauszahlung abdeckt.
Wie können die Auswirkungen der Erhöhung begrenzt werden?
Um dieser Neubewertung zu begegnen, wird Folgendes empfohlen:
- Überprüfen Sie Ihre gegenseitigen Versicherungsgarantien, um eine optimale Abdeckung der neuen Tarife sicherzustellen.
- Bevorzugen Sie Ärzte des Sektors 1, die vereinbarte Tarife ohne Selbstbeteiligung berechnen.
- Befolgen Sie den koordinierten Behandlungspfad, indem Sie zunächst Ihren behandelnden Arzt konsultieren, um Erstattungsstrafen zu vermeiden.
Obwohl diese Erhöhung notwendig ist, um die Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten, bringt sie dennoch Anpassungen für die Patienten mit sich, die bei ihrer Pflege wachsam sein müssen.
Weitere Informationen zu den neuen Preisen und Erstattungen finden Sie auf der Website der Krankenversicherung.
NÄMLICH
Im Jahr 1995 kostete der Besuch beim Hausarzt 17 Euro. Zehn Jahre später, im Jahr 2005, stieg der Preis auf 20 Euro, dann auf 23 Euro im Jahr 2015.