Das Strafgericht in Dijon (Côte-d’Or) verurteilte am Mittwoch, 20. November, ein Ehepaar und einen Mann wegen Menschenhandels und der Unterbringung unwürdiger Unterbringungsbedingungen für schutzbedürftige oder abhängige Personen. Die Fakten reichen bis September 2023 zurück.
Mehrere Dienstleister aus Côte-d’Or sowie ein rumänischer Vermittler erschienen Mitte Oktober vor dem Strafgericht in Dijon (Côte-d’Or). Letzterer gab seine Entscheidung am Mittwoch, dem 20. November, bekannt. Berichten zufolge wurden die drei Angeklagten für schuldig befunden und verurteilt Das Gemeinwohl.
Alle drei wurden wegen Menschenhandels und der Unterbringung minderwertiger Unterbringungsbedingungen für schutzbedürftige oder abhängige Personen strafrechtlich verfolgt. Im September 2023 empfingen sie in Meursault rund sechzig Weinpflücker aus Rumänien. Letzterer lebte ohne fließendes Wasser oder Strom und hatte im gesamten Lager nur eine Toilette, heißt es Frankreich Blauer Burgunder.
Reflexion rund um einen Anruf
Das Ehepaar wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und einer Geldstrafe von jeweils 5.000 Euro sowie einem Berufsverbot für ein Jahr verurteilt, in dem landwirtschaftliche Betriebe mit Arbeitskräften versorgt werden. Der rumänische Vermittler erhielt eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 5.000 Euro.
Vom Vorwurf der verdeckten Arbeit wurde das Ehepaar jedoch freigesprochen. Ihr Anwalt schließt eine Berufung nicht aus, „da die Qualifikationen äußerst hart sind“, wie er erklärte Frankreich Blau. Ihm zufolge sind auch die Weingüter schuld.
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