Weihnachtsgeld, ärztliche Beratung, Benzinpreis … Was sich ab dem 1. Dezember ändert

Weihnachtsgeld, ärztliche Beratung, Benzinpreis … Was sich ab dem 1. Dezember ändert
Weihnachtsgeld, ärztliche Beratung, Benzinpreis … Was sich ab dem 1. Dezember ändert
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Ab Sonntag 1Ist Dezember 2024 und im Laufe des Monats werden in Frankreich mehrere Änderungen in Kraft treten. Auszahlung des Weihnachtsgeldes, Erhöhung der Arztbesuchspreise, Eröffnung der Parcoursup-Plattform … Wir ziehen Bilanz, was Sie bis zum Jahresende erwartet.

Ein Weihnachtsbonus für zwei Millionen Franzosen

Zwei Millionen Franzosen profitieren dieses Jahr vom Weihnachtsbonus. Als Westfrankreich Wie der Minister für Solidarität, Autonomie und Gleichstellung von Frauen und Männern, Paul Christophe, bekannt gab, wird die Auszahlung am 13. Dezember 2024 erfolgen. Der Betrag dieses Bonus, der zwischen dem 14. und 16. Dezember auf den Bankkonten der Begünstigten erscheinen sollte, ist derselbe wie im Vorjahr. „Der Bonus war nie an die Inflation gekoppelt“, hatte den Minister in unseren Kolumnen gerechtfertigt.

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Dieser Bonus betrifft , die soziale Mindestleistungen beziehen, beispielsweise Begünstigte des RSA (Active Solidarity Income), des Specific Solidarity Allowance (ASS), des Retirement Equivalent Allowance (AER) oder des Pauschal-Wiederaufnahmebonus. Sie wird von der Familienbeihilfekasse (Caf) oder der Mutuelle sociale agricole (MSA) gezahlt und ihre Höhe schwankt je nach Zusammensetzung des Haushalts. Für eine Einzelperson beträgt sie somit 152,45 €. Ein Paar ohne Kinder erhält 228,67 Euro, eine Familie mit vier Kindern 442,10 Euro.

Anstieg der Gaspreise

Das Jahr 2024 endet mit einem erneuten Anstieg des Gaspreises. Die Energy Regulatory Commission (CRE) prognostiziert für Dezember 2024 einen durchschnittlichen Anstieg des Benchmark-Verkaufspreises um 2,5 %. Für Kochen und Warmwasser liegt dieser Benchmark-Preis nun bei 0,1413 €/kWh und für Heizung bei 0,1124 €/kWh.

Dieser neue Anstieg, der sechste in diesem Jahr, ist teilweise auf die unsicheren geopolitischen Rahmenbedingungen zurückzuführen, insbesondere aufgrund des von Russland geführten Krieges in der Ukraine und des Beginns der Heizperiode. Diese beiden Faktoren destabilisieren die Großhandelsmärkte.

Der Preis für ärztliche Beratung steigt

Ab dem 22. Dezember erhöht sich der Preis für eine Konsultation beim Hausarzt. Es wird 30 € kosten, im Vergleich zu derzeit 26,50 €. Für Kinder unter 6 Jahren erhöht sich der Betrag auf 35 € statt bisher 31,50 €.

Von der Preiserhöhung sind nicht nur Hausärzte betroffen, auch die meisten Fachärzte werden für die Konsultationen mehr verlangen. Kinderärzte erhöhen ihren Preis von 38,50 € auf 39 € für Kinder unter 2 Jahren und von 33,50 € auf 35 € für Kinder im Alter von 2 bis unter 6 Jahren. Die Konsultation bei einem Gynäkologen erhöht sich auf 37 € gegenüber derzeit 33,50 € und bei Konsultationen bei einem Psychiater, Neuropsychiater oder Neurologen auf 55 € gegenüber 51,70 €. Was das Melanom-Screening beim Hautarzt betrifft, kostet dieser Eingriff nun 54 € (gegenüber 47,50 € heute).

Diese Erhöhungen stehen am Ende langer Verhandlungen zwischen Krankenversicherung und Privatärzten, die am 4. Juni 2024 zu einer Einigung führten. Weitere Preiserhöhungen sollen im Sommer 2025 erfolgen.

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Im Hotel- und Gaststättengewerbe stiegen die Löhne

Mitarbeiter im Hotel- und Gaststättengewerbe profitieren von einer kleinen Gehaltserhöhung ab 1Ist Dezember 2024. Durch einen Erlass vom 5. November, der am 9. November im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wird die Gehaltstabelle für diese Berufe geändert. Der Mindestlohn beträgt somit 12 Euro brutto pro Stunde und liegt damit einige Cent über dem Mindestlohn von 11,88 Euro.

Eröffnung der Parcoursup-Plattform

Die Informationsseite Parcoursup, eine Aufgabenplattform im Hochschulbereich, wird am 18. Dezember 2024 eröffnet. „23.000 Ausbildungsgänge zum Entdecken“ Auf der Website, mit Präsentationsblättern für jeden, wird die Regierung angegeben. Die Registrierung zur Erstellung Ihrer Kandidatendatei und zur Äußerung Ihrer Wünsche erfolgt dann vom 15. Januar bis 13. März 2025.

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Letzte Tage zur Korrektur Ihrer Steuererklärung

Wenn Sie Ihre im Jahr 2023 erhaltene Einkommenserklärung korrigieren möchten, „Sie können den Online-Korrekturservice vom 31. Juli 2024 bis einschließlich 4. Dezember 2024 nutzen“, gibt die Website impot.gouv.fr an.

Letzte Erinnerung an Grund- und Wohnungssteuern

Wenn Sie für Ihre Zweitwohnung Grundsteuer oder Wohnungssteuer zahlen müssen, ist die Frist für die monatliche Zahlung ab Januar 2025 der 15. Dezember 2024. Wenn Sie das Häkchen nicht gesetzt haben, haben Sie bis zum 31. Dezember Zeit, dies mit einer ersten Erhebung zu tun geplant für Februar 2025.

Der 16. Dezember ist auch die Frist für die Zahlung der Wohnsteuer für Zweitwohnungen, wobei die Frist für die Online-Zahlung der 21. Dezember 2024 ist.

Endverschluss für das Pinel-System

Nach zehn Jahren seines Bestehens endet das Pinel-System am 31. Dezember 2024. Seit 2014 bietet dieses Programm, das seinen Namen von Sylvia Pinel, Ministerin für Wohnungswesen von April 2014 bis Februar 2016, hat, zahlreiche Steuervorteile im Rahmen einer Vermietung Investition. Der Investor musste sich nach bestimmten Kriterien dazu verpflichten, die kahle Unterkunft für einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren als Hauptwohnsitz zu vermieten.

Diese letztlich als zu kostspielig für die Staatsfinanzen erachtete Steuerschlupflücke endet daher am 31. Dezember 2024.

Keine Reform der Arbeitslosenversicherung

Es sollte ab dem 1. geltenIst Dezember 2024. Doch die Auflösung der Nationalversammlung und die Parlamentswahlen vor dem Sommer stellten alles auf den Kopf. Am 30. Juni, am Abend der ersten Runde dieser vorgezogenen Wahlen, gab der damalige Premierminister Gabriel Attal bekannt, dass er die Reform der Arbeitslosenversicherung aussetzen werde. Der Text sah insbesondere vor, dass in den letzten 20 Monaten eine Erwerbstätigkeit von 8 Monaten für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderlich war, im Vergleich zu derzeit mindestens 6 Monaten in den letzten 24 Monaten.

Die Regierung von Michel Barnier hat derzeit keinen Termin für die Wiederaufnahme des Textes genannt.

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Ende der Unterstützung für den Kauf eines Elektroautos in der Île-de-

Die Region Île-de-France bereitet sich darauf vor, die auf ihrem Territorium gezahlten Beihilfen für den Kauf eines Elektrofahrzeugs einzustellen. Die Höhe dieser Förderung richtet sich nach dem Referenzsteuereinkommen dividiert durch die Anzahl der Anteile am Haushalt. Der Betrag variiert zwischen 2.250 € und kann bis zu 9.000 € betragen. Förderfähig sind nur neue Elektrofahrzeuge, die weniger als 47.000 Euro kosten, sowie Einwohner von Seine-et-Marne, Yvelines, Essonne oder Val-d’Oise. Wenn Ihr Fahrzeug nicht vor dem 1. bestellt wurdeIst Dezember 2024, da das Bestellformular authentisch ist, können Sie davon nicht profitieren.

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