Familienzulagen: Hier sind die neuen, für 2025 berücksichtigten Einkommenshöchstgrenzen aufgeführt

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Am 1. Januar wurden durch ein Ende Dezember im Amtsblatt veröffentlichtes Dekret die für die Gewährung von Familienbeihilfen im Jahr 2025 berücksichtigten Ressourcenobergrenzen neu bewertet, erklärt die Website service-public.fr.

„Durchschnittliche jährliche Preisänderung“

Hierbei handelt es sich um eine monatlich ausgezahlte finanzielle Unterstützung für Familien mit mindestens zwei unterhaltsberechtigten Kindern unter 20 Jahren, deren Höhe je nach Anzahl der Kinder und Ressourcen variiert.

„Für das Jahr 2025 wird das kategorische Nettoeinkommen des Jahres 2024 berücksichtigt, also alle Einkünfte abzüglich Abgaben und Steuerfreibeträge.“

Laut der Website des öffentlichen Dienstes „wird für 2025 das kategorische Nettoeinkommen des Jahres 2024 berücksichtigt, also alle Einkünfte abzüglich Abgaben und Steuervergünstigungen“. Die Neubewertung der Obergrenzen für 2025 „entspricht der durchschnittlichen jährlichen Veränderung der Verbraucherpreise ohne Tabak für das Referenzkalenderjahr“.

Mindesthöchstgrenze von 74.966 € für den vollen Tarif

Den vollen Zuschuss, nämlich 148,52 € für zwei unterhaltsberechtigte Kinder, erhält somit ein Haushalt, dessen Einkommensobergrenze höchstens 74.966 € beträgt. Ein Haushalt mit zwei Kindern, dessen Obergrenze höchstens 99.922 Euro beträgt, erhält 74,26 Euro monatlich, ein Haushalt mit zwei Kindern, der mehr als 99.922 Euro erhält, erhält einen Zuschuss von 37,14 Euro.

Für Haushalte mit drei oder vier Kindern erhöhen sich auch die Ressourcenobergrenzen. Für drei Kinder beträgt die Mindestgrenze (Band 1) 81.212 € für einen Zuschuss von 338,80 € und 106.168 € (Band 2) für einen Zuschuss von 169,40 €. Über 106.168 € hinaus beträgt der gezahlte Zuschuss 84,71 €.

Zahlungsplan bekannt gegeben

Darüber hinaus wurde auch der Zahlungsplan veröffentlicht. Die monatlichen Zulagen werden daher jeden Monat ausgezahlt, in der Regel am 5., es sei denn, dieser fällt auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag. Im Jahr 2025, y = alle Zahlungen erfolgen zwischen dem 4. und 4. und 6. des Folgemonats. Beispiel: An diesem Montag, dem 6. Januar, sollen Leistungsempfänger Leistungen für den Monat Dezember 2024 erhalten.

Frankreich

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