Schwurgerichte von Lot-et-Garonne: Die Mutter der Vermissten aus Nérac kommt wegen einer Alarmstörung zu spät zur Anhörung

Schwurgerichte von Lot-et-Garonne: Die Mutter der Vermissten aus Nérac kommt wegen einer Alarmstörung zu spät zur Anhörung
Schwurgerichte von Lot-et-Garonne: Die Mutter der Vermissten aus Nérac kommt wegen einer Alarmstörung zu spät zur Anhörung
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das Essenzielle
Naïma Bel Allam erschien an diesem Dienstagmorgen nicht vor dem Strafgericht von Lot-et-Garonne. Sie ist nicht aufgewacht. Sie erschien wegen des mutmaßlichen Mordes an Inès und Nawal, ihren beiden polybehinderten Enkelinnen.

An diesem Dienstagmorgen kam es am Gericht von Agen zu einer dramatischen Wendung, da die Mutter der Vermissten aus Nérac bei der Anhörung nicht erschien. Seit Montag steht Naïma Bel Allam wegen des mutmaßlichen Mordes an Inès und Nawal, ihren beiden polybehinderten Enkelinnen, vor dem Strafgericht Lot-et-Garonne.

Die Angeklagte, die seit 2021 unter richterlicher Aufsicht steht, nachdem sie vier Jahre in Untersuchungshaft verbracht hatte, traf gestern in Begleitung ihrer Anwälte Mes Grolleau und Lamarque im Gerichtsgebäude von Agen Libre ein. Die Debatten konzentrierten sich auf seine Persönlichkeit. Ihre Anwälte sagten, sie habe sich aufgegeben wie nie zuvor seit Beginn des Verfahrens vor sieben Jahren.

Ein Weckruf

Die Überraschung war an diesem Dienstagmorgen also total. Die Polizei kam sogar zu ihm nach Hause. Naïma Bel Allam ist nicht wirklich aufgewacht. Die Telefonverbindung der Angeklagten war unterbrochen und sie reagierte nicht auf ihre Anwälte, die mehrfach versuchten, Kontakt mit ihr aufzunehmen.

Gegen 9:30 Uhr teilte sie ihren Betreuern schließlich die Nachricht mit: Sie habe ein Problem mit ihrem Wecker und sei nicht aufgewacht. Sie traf gegen 9:40 Uhr in Begleitung der Polizei im Gerichtsgebäude von Agen ein.

Kurz vor 10 Uhr konnte der Prozess mit ihr wieder aufgenommen werden. Nach der gestrigen Anhörung war ich sehr müde. „Ich konnte nicht schlafen und habe eine Pille genommen, ich bin nicht aufgewacht“, entschuldigte sich der Angeklagte bei der Anhörung.

Bei der Anhörung ist eine eidesstattliche Anordnung erforderlich

Der Staatsanwalt beantragte während der Anhörung gegen Naima Bel Allam einen Haftbefehl, „damit der Prozess innerhalb der vorgesehenen Frist stattfinden kann“. Nach Beratung entschied das Gericht, diesen Haftbefehl nicht gegen den Angeklagten zu erlassen. Letzterer wird daher bis zum Ende des Prozesses, Donnerstag, 20. Juni, nicht im Gefängnis schlafen.

„Es werden keine Verzögerungen mehr toleriert“, sagte der Präsident. „Ich habe meine richterliche Kontrolle immer respektiert“, sagte die Mutter. „Das war ein Unfall.“

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