Eine Kundin wirft einer Fahrschule in Compiègne vor, ihr trotz ihres Umzugs die Rückerstattung ihres Pakets verweigert zu haben

Eine Kundin wirft einer Fahrschule in Compiègne vor, ihr trotz ihres Umzugs die Rückerstattung ihres Pakets verweigert zu haben
Eine Kundin wirft einer Fahrschule in Compiègne vor, ihr trotz ihres Umzugs die Rückerstattung ihres Pakets verweigert zu haben
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Anschauliches Foto: Jan Baborák auf Unsplash

Élouane Marchand und ihre Mutter, Virginie Desruels, werfen dies vorFahrschule Express License verweigert ihnen die Rückerstattung des Betrags von 273 Euro. Dieser Betrag entspricht den 7 Fahrstunden, die das junge Mädchen nicht zurückgelegt hat, weil sie ihren Vertrag aus einem berechtigten Grund gekündigt hat: einem Umzug aus beruflichen Gründen.

Der Beginn der Affäre

Im März 2023 entscheidet sich Élouane für die 25-Stunden-Fahrformel für 1.199 Euro. Aber Élouane, die eine Anstellung in Toulon zugesagt hat, beantragt die Kündigung ihres Vertrags am 14. Mai 2024. „Ich habe den Vertrag gekündigt […] Ich habe der Fahrschule alle Belege vorgelegt“, versichert sie. Doch die Fahrschule will ihr das Geld nicht erstatten und verlangt im Gegenteil 124 Euro mit der Begründung, dass sich die Fahrstunden im Falle einer Stornierung von 39 Euro auf 50 Euro erhöhen.

Die Fahrschule lehnt ab und verlangt 124 Euro

Kräftigen. Die beiden Parteien tauschen immer weniger angenehme Briefe aus. Ergebnis: Die Fahrschule erstattet die sieben nicht genommenen Stunden, indem sie den Fahrstundenpreis auf 50 Euro statt 39 Euro erhöht.
Wie folgt :
Die 25 Unterrichtsstunden zu 39 Euro waren 975 Euro wert.
Da der Vertrag unterbrochen ist, veranschlagt die Fahrschule, dass die Fahrstunden mit einem Preis von 50 Euro bezahlt werden müssen.
Oder 18 Lektionen (von 25) zu 50 Euro = 900 Euro
Also 975 Euro bezahlt abzüglich 900 Euro fällig, also 75 Euro.
Aus irgendeinem unbekannten Grund liegt dieser Betrag zwischen 75 und 76 Euro.

Doch für die Familie ist das Konto nicht da: Sie hofft, die fehlenden 197 Euro zu erhalten.
Die Situation verschlimmert sich so weit, dass am 26. Juni 2024 ein Handlauf auf der Polizeiwache von Compiègne eingereicht wurde.

Der Austausch von Vogelnamen ist auf Google möglich.
Das Unternehmen gibt an, sich an das Gesetz gehalten zu haben. Ich möchte aber keinen weiteren Kommentar abgeben.

– Foto: Google-Screenshot

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