Wird der entmaterialisierte Personalausweis von France Identity zum Wählen akzeptiert?

Wird der entmaterialisierte Personalausweis von France Identity zum Wählen akzeptiert?
Wird der entmaterialisierte Personalausweis von France Identity zum Wählen akzeptiert?
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Mit der France Identity-Anwendung können Sie Ihren Personalausweis und Führerschein im digitalen Format importieren.

Am 30. Juni und 7. Juli finden vorgezogene Parlamentswahlen statt, nachdem Emmanuel Macron am Abend der Europawahl die Auflösung der Nationalversammlung beschlossen hatte. Aber wenn Sie dachten, Sie könnten Ihren digitalen Ausweis zum Wählen verwenden, könnten Sie eine Überraschung erleben.

Eine physische Abstimmung, keine digitale

Der nationale digitale Personalausweis ist seit Frühjahr 2024 dank der Anwendung „France Identity“ verfügbar (die Ihnen auch die Speicherung Ihres Führerscheins ermöglicht) und ermöglicht Ihnen den offiziellen Identitätsnachweis, beispielsweise gegenüber den Ordensbehörden, aber auch im TGV. Und das ganz einfach, indem Sie Ihr Smartphone zücken. Zum Wählen kann dieser nationale digitale Personalausweis jedoch nicht verwendet werden.

„Sie müssen das Original des Dokuments vorlegen, ein Foto oder ein Download auf ein Smartphone oder eine Fotokopie werden nicht akzeptiert“, heißt es auf der öffentlichen Website des Dienstes.

Das von Tech&Co kontaktierte Innenministerium bestätigt, dass es derzeit nicht möglich ist, Ihr digitales Ausweisdokument zu verwenden.

„Die Liste der Dokumente, die zum Nachweis der Identität im Wahllokal zugelassen sind, ist in Artikel 1 des geänderten Dekrets vom 16. November 2018 in Anwendung der Artikel R. 5, R. 6 und R. 60 des Wahlgesetzes festgelegt Es gibt sehr viele autorisierte Dokumente wie den Personalausweis, den Reisepass, den Personalausweis, den Führerschein, den Kombattantenausweis oder sogar den Behindertenausweis mit Lichtbild, um dem Wähler die Wahl so weit wie möglich zu erleichtern.

Das entmaterialisierte Ausweisdokument (französische Identität) ist nicht Teil der Liste der in Artikel 1 des oben genannten Dekrets vom 16. November 2018 vorgesehenen Dokumente und ist daher nicht als Identitätsnachweis am Tag der Abstimmung zulässig.

Infolgedessen kann ein Wähler bei Parlamentswahlen in Wahllokalen kein dematerialisiertes Ausweisdokument (französische Identität) auf seinem Smartphone vorlegen, um seine Identität zu rechtfertigen“, präzisiert das Ministerium.

Im Ausland lebende Franzosen wiederum können dank der Online-Abstimmung an der Abstimmung teilnehmen. Ein Experiment, von dem die in Frankreich lebenden Wähler nicht profitieren und das zudem mit technischen Schwierigkeiten einherging.

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