Schreckliche Nachrichten über 8.100 Euro verschlimmerten den Schmerz seiner Mutter Sandra …

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Die Wirtschaftsinspektion hat 216 Bestattungsunternehmen inspiziert, bei denen bei 72 % ein Verstoß festgestellt wurde, wie der FÖD Wirtschaft am Donnerstag mitteilte. Fast die Hälfte der Verstöße betraf falsche Preisangaben.

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Von den 216 überprüften Unternehmen befanden sich 155 in Zahlungsverzug. Die Wirtschaftsinspektion stellte insgesamt 617 Verstöße fest, also durchschnittlich vier pro Unternehmen. Sie verfasste 208 Abmahnungen und 12 Berichte.

In 46 % der Fälle betraf der Verstoß falsche Preisangaben (131 Unternehmen). Bestattungsunternehmer informierten ihre Kunden daher nicht ausreichend über den Preis der angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen.

Fast ein Viertel (23 %) der Verstöße betraf die Bestellung. 49 Unternehmen waren in dieser Angelegenheit nicht in Ordnung. In den meisten Fällen lag dies daran, dass auf der Bestellung keine zwingenden Angaben, wie beispielsweise die Unterschrift des Verkäufers, fehlten. Vier Prozent der untersuchten Unternehmen legten bei der Zahlung einer Anzahlung nicht systematisch einen Kaufauftrag fest.

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Zu den weiteren festgestellten Verstößen gehört das Fehlen obligatorischer Informationen auf der Website und/oder den Social-Media-Seiten des Bestattungsunternehmens oder sogar falsche Informationen bei der Registrierung bei der Crossroads Bank for Enterprises. Drei Viertel der Unternehmen hielten sich in diesem Punkt allerdings daran.

Sechzehn Unternehmen wurden zudem als mangelhaft eingestuft, weil sie Barzahlungen von mehr als 3.000 Euro entgegennahmen, was verboten ist.

8.100 Euro

Sandra und Hugo können diese Beobachtung des FÖD Wirtschaft bestätigen. Im Gespräch mit unseren Kollegen von VTM NEWS erklärten die Eltern, dass sie schockiert seien, als sie die Rechnung erfuhren, die sie nach dem Tod ihres Sohnes erhalten hatten.

Mussten sie den größten Schmerz ertragen, als sie im vergangenen Oktober den 26-jährigen Robin durch einen Herzstillstand verloren, so war der Schock groß, als ihnen der einzige Bestattungsunternehmer in ihrem Dorf eine Rechnung über 8.100 Euro für die Beerdigung ihres Sohnes überreichte.

Wir verstehen daher, warum es sich bei fast der Hälfte der Straftaten um falsche Preisangaben gegenüber Hinterbliebenen handelt.

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VTM

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