Nazi-Verfolgungen: Das Zürcher Kunsthaus wird einen Monet verkaufen

Nazi-Verfolgungen: Das Zürcher Kunsthaus wird einen Monet verkaufen
Nazi-Verfolgungen: Das Zürcher Kunsthaus wird einen Monet verkaufen
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Das Kunsthaus Zürich, eines der renommiertesten Schweizer Museen, gab am Mittwoch bekannt, dass es nach einer gütlichen Einigung mit den Erben eines von den Nazis verfolgten jüdischen Sammlers ein Gemälde von Claude Monet aus seiner Sammlung verkaufen werde.

„Natürlich gehen wir davon aus, dass dieses großartige Gemälde im Rahmen der gefundenen fairen und gerechten Lösung das Kunsthaus nach dem Verkauf verlässt, und bedauern dies sehr“, gab Philippe Hildebrand, Präsident der Zürcher Kunstgesellschaft, die das Museum betreut, zu , zitiert in einer Pressemitteilung.

Das Kunsthaus hat – wie andere Museen auf der ganzen Welt – eine umfangreiche Kampagne gestartet, um festzustellen, ob Werke aus seinen reichen Sammlungen direkt oder indirekt auf die nationalsozialistische Verfolgung jüdischer Sammler vor und während des Zweiten Weltkriegs zurückzuführen sind.

„Die Erben der Familie Sachs begrüssen den Wunsch der Zürcher Kunstgesellschaft, eine faire und gerechte Lösung für dieses Werk zu finden, das Carl Sachs nach seiner Emigration in die Schweiz verkaufen musste“, erklärte ihre Anwältin Me Imke Gielen.

Monets „Mann mit Regenschirm“ stammt aus der Sammlung von Carl Sachs, einem jüdischen Textilunternehmer, der in Polen lebte. Er flüchtete 1939 mit seiner mittellosen Frau Margarete in die Schweiz, um den Nazis zu entkommen.

„Um in die Schweiz einzureisen, mussten sie auch die Werke verpfänden, die sie besaßen und die sich im Kunsthaus befanden“, erklärt das Museum.

Bis zu seinem Tod im Dezember 1943 „steht fest, dass (Carl) Sachs 13 Werke verkaufen musste, die er in der Schweiz gelagert hatte.“

„Monets ‚Mann mit Regenschirm‘ wurde an das Kunsthaus Zürich verkauft und ist das erste Werk, von dem sich (Carl) Sachs trennen musste, um seine schweren finanziellen Schwierigkeiten zu bewältigen.“

„Dieser überstürzte Verkauf war notwendig, um den Lebensunterhalt der Sachs-Ehegatten zu sichern, was eine Zwangssituation darstellte“, erklärt das Museum.

Gemäss dem Ethikkodex des ICOM (International Council of Museums) werde der der Zürcher Kunstgesellschaft zustehende Anteil in den für die Sammlung des Kunsthauses vorgesehenen Fonds einbezahlt, heißt es in der Mitteilung weiter.

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