Eine 37-jährige Frau wurde im Zoo von Thoiry von Wölfen schwer verletzt – Libération

Eine 37-jährige Frau wurde im Zoo von Thoiry von Wölfen schwer verletzt – Libération
Eine 37-jährige Frau wurde im Zoo von Thoiry von Wölfen schwer verletzt – Libération
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Ersten Informationen zufolge joggte das Opfer an diesem Sonntag, dem 23. Juni, im Wolfsgehege des Zoos von Yvelines. Sie wurde mit einem lebensbedrohlichen Zustand ins Krankenhaus gebracht.

Sie sei beim Joggen angegriffen worden, berichtet die Zeitung der Pariser. Ein 37-jähriger Gast des Tierparks Thoiry (Yvelines) wurde an diesem Sonntagmorgen, dem 23. Juni, durch einen Wolfsbiss schwer verletzt. Laut einer dem Fall nahestehenden Quelle war es gegen 9 Uhr, als der Jogger „Betrat ein Wolfsgehege und überquerte dabei zwei Sicherheitssysteme, einen Graben und eine elektrische Vorrichtung, um die Tiere am Verlassen zu hindern“.

Der Jogger hatte die Nacht in einer Hotelunterkunft im Park verbracht. Sie wurde verletzt „Nacken, Wade und Rücken“, fügt dieselbe Quelle hinzu und wurde laut Staatsanwaltschaft im absoluten Notfall ins Krankenhaus transportiert. Entsprechend der Parisermussten die Tierpfleger eingreifen, um sie von den Eckzähnen zu befreien, was von der Staatsanwaltschaft bestätigt wurde.

Wie unsere Kollegen erklären, ist in diesem „Safari-Gebiet“ nur Autofahrern die Durchfahrt gestattet. Fußgänger sind dort verboten. Die Mantes-la-Jolie Research Brigade wurde mit der Untersuchung beauftragt und muss die Gründe für die Anwesenheit dieser Frau im Wolfsgehege ermitteln.

„Zweifellos landete sie zu diesem Zeitpunkt im Safarigebiet, das normalerweise Autos vorbehalten ist. Dort wurde sie von drei Wölfen angegriffen.bestätigte die Staatsanwältin von Versailles, Maryvonne Caillibotte. „Ich kann nicht sagen, ob sie einen Fehler gemacht hat oder ob die Markierung nicht gut war.“gibt der Richter an.

Der Zoo von Thoiry wurde 1968 vom Grafen von La Panouse gegründet, der den zoologischen Betrieb 2018 an eine Investorengruppe verkaufte.

Aktualisieren : um 14:30 Uhr Ergänzung der Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft.

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