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8. Oktober 2024 – 13:01 Uhr
(Keystone-ATS) Die EFAS-Reform, die am 24. November zur Abstimmung steht, wird laut einem Parteikomitee eine Senkung der Gesundheitsprämien um rund zwei Milliarden Franken ermöglichen. Sie setzt sich aus Mitgliedern der sechs Fraktionen zusammen und präsentierte am Dienstag ihre Argumente.
Das Einheitliche Finanzierungsprojekt für ambulante und stationäre Gesundheitsdienste (EFAS) sieht den gleichen Finanzierungsschlüssel für die stationäre Versorgung (Krankenhäuser und Rettungsdienste) und für die ambulante Versorgung (Arztpraxen, Krankenhausambulanz und häusliche Pflege) vor. Die Kantone müssen 26,9 % bezahlen.
Derzeit finanzieren sie stationäre Leistungen zu mindestens 55 %, den Rest übernehmen die Krankenkassen. Im ambulanten Bereich werden die Leistungen zu 100 % von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.
Fortschritte in der Medizin machen es möglich, immer mehr Operationen ambulant durchzuführen. Wenn Krankenhäuser davon profitieren und dadurch Kosten und Personalressourcen eingespart werden, profitieren die Prämienzahler nicht, so der Ausschuss.
Eine ambulante Behandlung kostete einen Versicherten mehr, als wenn die Behandlung stationär erfolgt wäre, argumentierte er. Und ein „ungerechtes und völlig absurdes“ System anzuprangern. Die Reform bringt Transparenz: Bei einer gemeinsamen Finanzierung sitzen „alle Akteure in einem Boot“, wodurch ein gemeinsames Interesse an den Gesamtkosten entsteht.
Aus Angst vor einer weiteren Prämienerhöhung und einer Verschlechterung der Versorgungsqualität hat die Schweizerische Gewerkschaft der öffentlichen Dienste (SSP) das Referendum gegen das Projekt ins Leben gerufen. Sie wird vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (USS), der Gewerkschaft Unia sowie Vertretern der Vert-es und der PS unterstützt.