Vaux-le-Pénil: Nein, das Château des Egrefins ist nicht vorbestimmt!

Vaux-le-Pénil: Nein, das Château des Egrefins ist nicht vorbestimmt!
Vaux-le-Pénil: Nein, das Château des Egrefins ist nicht vorbestimmt!
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Von Leitartikel Die Republik Seine und Marne
Veröffentlicht auf

5., 24. Mai um 6:56

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Der Artikel über die Schließung von Egrefins-Schloss von Vaux-le-Pénil, in Seine-et-Marne, veröffentlicht in einer aktuellen Ausgabe von Die Republik Seine-et-Marneenthielt mehrere Fehler bezüglich der Bemerkungen des Bürgermeisters Henri de Meyrignac.

Der Hauptfehler bestand darin, zu erwähnen, dass die Île-de-France Public Land Establishment (EPFIF) das Schloss per Vorkauf kaufen wollte und der Bürgermeister dieses Anwesen daher bereits zum Verkauf angeboten hatte. „Diese fehlerhaften Informationen wurden dann weitergeleitet und generiert Fake-News„, bedauern wir im Rathaus. So hieß es fälschlicherweise: „Der Bürgermeister will das Château des Égrefins an einen Vermieter verkaufen, um es als Wohnraum zu nutzen.“

Tatsächlich das Château des Egrefins und sein Park waren noch nie Gegenstand eines Vorkaufsprojekts des EPFIF. Das einzige von der EPFIF in Vaux-le-Pénil durchgeführte Projekt betrifft die Parzelle das nicht zur Stadt gehört, bekannt als Na ja, Logistik, gelegen zwischen der Rue Pierre-et-Marie-Curie und der Allée Einstein. „Eine Einigung zu diesem Projekt wurde 2021 auch von Julien Guérin beschlossen“, erinnern wir uns im Rathaus.

Notschließung

„Die verschiedenen strukturellen Störungen des Egrefins-Gebäudes führten effektiv dazu Notschließung Da die Sicherheit der Bewohner am 29. März nicht mehr gewährleistet ist, geht es am Rathaus weiter. Entgegen den Aussagen wurden die Bewohner des Geländes dringend gebeten, ihnen Unterstützungsmaßnahmen anzubieten, damit sie ihre Ausrüstung sicher bergen können. Betreffend Der Bridgeclub, wurde ihnen eine Alternativlösung mit Slots im Maison des Associations angeboten. Diese Lösung wurde vom Verband zweimal abgelehnt. Die SUD-PTT-Union was ihn betrifft, hinterlegt eine aufschiebende Zusammenfassung vor dem Verwaltungsgericht vom 16. April 2024 beantragt, die Gefahrenverfügung aufzuheben, was die Stadt dazu zwingt, erneut ihren Anwalt einzuschalten. Darüber hinaus bindet die Vereinbarung über die Nutzung der von der Gewerkschaft SUD PTT genutzten Räumlichkeiten die Stadt und das Postamt des Departements. Letzterer ist somit der bevorzugte Ansprechpartner der Stadt und wurde schnellstmöglich über die Situation informiert. »

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